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Heldrunger Raubritter

Friedrich, Edler Herr von Heldrungen - aus dem unsteten Leben eines Raubritters

Unterschiedlichen Überlieferungen zufolge endete im September 1413 das unstete Leben Friedrich V., Edler Herr von Heldrungen, auf eine weniger ritterliche Art. Ein Bauer, möglicherweise auch ein Köhler, erstach ihn bei dem Dorf Mackenrode am Harz mit einem Sauspieß. Sein Mörder, wenn er als solcher überhaupt angesprochen werden kann, nahm damit den Hütern des Landfriedens, den Markgrafen von Meißen und dem Landgrafen von Thüringen, die Urteilsfindung ab.

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Ansicht eines Teiles der Wasserburg zu Heldrungen um 1960
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Wasserburg zu Heldrungen (2007)
Die Geschichte der Burganlage reicht bis ins Hochmittelalter um 1200 zurück. Umfangreich ausgebaut wurde sie im Besitz der Grafen von Mansfeld in den Jahren 1502 bis 1519.
Foto: wolosoft

Friedrich entstammte dem Geschlecht der Edlen Herren von Heldrungen, deren Stammsitz die Burg Heldrungen war. Die Einnahmen aus seiner Herrschaft, zu der auch die kleine Stadt Wiehe, östlich von Burg und Stadt Heldrungen gehörte, scheinen ihm nicht genügt zu haben. Im Bunde mit Angehörigen anderer Adelsgeschlechter wie den Grafen von Beichlingen und den Herrn von Querfurt verübte er Raub und Plünderung.

Im Jahre 1392 überfielen sie das Kloster Katlenburg im westlichen Harzvorland und plünderten ebenso die zu diesem gehörenden Dörfer. Daraufhin soll ihn gar Papst Bonifatius IX. (Amtszeit 1389 - 1404) mit dem Kirchenbann belegt haben. Davon wenig beeindruckt trieb er sein Unwesen fort. Nicht lange danach lag er mit der durchaus mächtigen und wehrhaften Stadt Erfurt in Fehde.

Aschersleben war vorbereitet

Die weltliche Gerichtsbarkeit bekam er dann im Jahre 1408 erstmals zu spüren. Wiederum im Bunde mit zahlreicher Gefolgschaft überfiel er die Bürgerinnen und Bürger von Aschersleben während einer Festlichkeit. Allerdings war das Vorhaben in Aschersleben ruchbar geworden und es wurde sich auf den Überfall vorbereitet. Unter tatkräftiger Hilfe aus Quedlinburg und Staßfurt überwältigten die Angegriffenen zahlreiche Angreifer.

Friedrich vermochte zunächst zu fliehen, wurde jedoch bei Molmerswende im Harz ergriffen, zurück nach Aschersleben gebracht und im Rathaus in Ketten gelegt. Nach einem missglückten Fluchtversuch verwahrten ihn die Ascherslebener nun in einem stabilen Eichenkasten, wobei er auch zur Schau gestellt wurde.

Strafgeld und Schwur, sich nicht zu rächen

Schließlich erlangte er seine Freiheit wieder. Hatte er anfangs selbst geplant, die Bürger der Stadt um Geld und Wertgegenstände zu erleichtern, war er es nun, der Geld an Aschersleben zu zahlen hatte. Die Entrichtung eines Lösegeldes und der Schwur der Urfehde, sich im Nachhinein nicht an der Stadt rächen zu wollen, trugen ihm die Entlassung aus der Haft ein.

Einige Jahre später ging er ein Bündnis mit Graf Dietrich VIII. von Hohnstein (gestorben um 1418) ein und unterstützte diesen in einem Besitzstreit mit dessen Verwandten, Graf Ulrich III. von Hohnstein (um 1320 - um 1414) und dessen Sohn Heinrich (gestorben 1434). Gemeinsam fielen sie in deren Herrschaftsbereiche um Kelbra und die Burg Hohnstein nördlich der Reichsstadt Nordhausen ein und verwüsteten sie. Dabei stützten sie sich auf den Bund der Flegler. Mit Unterstützung der Flegler und wohl auch Verrat, gelang ihnen in der Nacht des 15. September 1412 schließlich die Einnahme der Burg Hohnstein.

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Ruine Burg Hohnstein. Die Entstehung der Burg wird in der Zeit um 1200 angenommen. Während des Bauernkrieges 1525 galt sie noch als sicherer Zufluchtsort für den Abt des Klosters Ilfeld. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges wurde sie 1627 maßgeblich zerstört.
Von Ütze (Own work) [GFDL 1.2], via Wikimedia Commons

Flegler trafen harte Schicksals-»Schläge«

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Friedrich der Streitbare (* 11. April 1370; † 4. Januar 1428 in Altenburg)
Er war seit dem Tod seines Vaters 1381 Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen und wurde 1423 Herzog, Kurfürst und Pfalzgraf von Sachsen.

Während der alte Graf Ulrich gefangengenommen wurde, glückte seinem Sohn Heinrich die Flucht zu Landgraf Friedrich der Friedfertige von Thüringen (1384 - 1440). Gemeinsam mit seinen Verwandten, Friedrich der Streitbare (1370 - 1428) und Wilhelm II. der Reiche (1371 – 1425), Markgrafen von Meißen, gewährte er Graf Heinrich von Hohnstein militärische Hilfe. Ein vom Feldhauptmann Hans von Thangel geführtes Heer eroberte die Burg Heldrungen. Die gefangengenommenen Verteidiger, zumeist Flegler, ereilte ein hartes Schicksal. Thangel ließ die Gefangenen paarweise zusammenbinden. Mittels Ruten, in die eiserne Haken eingebunden waren, hatten sie sich so lange zu schlagen, bis sie starben.

…Hans Thangel, Rier als Herrn Friedris und Wilhelms Obriſter, vornehmli wohl verhalten und die Flegler, ſo er in der Veſte Heldrungen bekommen, übel gehandelt haben, alſo daß er hat Ruthen mit Zaen fertigen laen, die alsbald blutrünſtig gemat und im Flei Löer gerien, damit e  zuſammen gekoppelt ſelbſt untereinander biß auf den Tod ſtreien müen. Und dies zwar aus keiner anderen Urſaen, als wenn e kein Regiment no Obrigkeit mehr leiden woen…

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Graf Botho zu Stolberg, genannt der Glückselige (* 4. Januar 1467 in Stolberg (Harz), † 22. Juni 1538 ebenda)

Friedrich von Heldrungen befand sich nicht unter ihnen. Zusammen mit Dietrich von Hohnstein und den verbliebenen Fleglern behaupteten sie die Burg Hohnstein. Die Sieger sprachen ihm, den Landfriedensbrecher, seinen Besitz Heldrungen und Wiehe ab und übertrugen ihn Graf Heinrich von Hohnstein, dem Geschädigten. Während Dietrich von Hohnstein sich schließlich unterwarf und seinen Besitz nicht ganz freiwillig an Graf Botho von Stolberg veräußerte, durchstreifte Friedrich von Heldrungen friedlos weiterhin den Südharz.

Unrühmliches Leben fand unrühmliches Ende

Über sein Ende im darauffolgenden Jahr sind mehrere Geschichten im Umlauf. Vielleicht war der Mann, der ihn erstach, ein unzufriedener Angehöriger seiner raubenden und plündernden Schar. Andererseits soll er von einem Köhler im Harz erkannt, gestellt und schließlich erschlagen worden sein. Welche der überlieferten Varianten auch immer die Richtige ist - mit ihm klang die Herrschaft seines Geschlechtes über Heldrungen und Wiehe aus. Sein unrühmliches Leben fand ein unrühmliches Ende. Auch Angehörige eines edlen Geschlechtes, das über Jahrhunderte Herrschaft im hiesigen Raum ausgeübt hatte, konnten nicht auf ewig ungestraft rauben, plündern und drangsalieren. Seinen Tod bedachte die Bevölkerung mit dem Vers:

»Wer in dem Leben hat nur Fleglerwerk vobrat, der wird au wie ein Swein und Flegel umgebrat.«

 

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