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Hexenprozess

Ein Hexenprozeß im Jahre 1680 in Oldisleben

Im Jahre 1680 wurde in Oldisleben die Greisin Anna Marie Klade oder Glade der Hexerei verdächtigt und angeklagt. Ihr wurden die »unsinnigsten und kindischsten« Vergehen zur Last gelegt.

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In den Kellergewölben des Rathauses von Oldisleben wurde Marie Klade/Glade zeitweilig gefangen gehalten und verhört. Ansicht des Rathauses/Gemeindeverwaltung aus der Zeit um 1920
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...und vom Juni 2014

Auf Grund der in den Verhören gemachten Aussagen, dass sie ihren Mann Jacob Klade als Soldatenweib in den Krieg gefolgt sei und mit ihm im Feldlager vor der Festung Brünn/Brno in Mähren/Slowakei gelegen hätte, nahm man an, dass sie als junge Frau den Dreißigjährigen Krieg erlebt hatte.

Da es im Jahre 1645 eine Belagerung der Festung durch schwedische Truppen gab, wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts darauf geschlossen, dass sie auf das Jahr 1645 Bezug nahm und setzte ihre Geburt zwischen 1610 und 1620 an. Nach dem Krieg hatte sie sich in Oldisleben niedergelassen.

Soll Hunger und Durst verbreitet und Kuh verzaubert haben

Gegenüber verschiedenen Dorfbewohnern soll sie sich im höheren Alter der Zauberei bedient und schuldig gemacht haben. Unter anderem lauteten die Vorwürfe, sie habe Hans Heinrich David und Hans Georg Hartung »voll Läuse gemacht«, ebenso den Bäckermeister Curt Kirchner und die Ehefrau von Joachim John. H. G. Hartung soll sie Hunger und Durst bereitet haben und dem Sohn von Hans Heilring »viel seltsame Sachen, als Lappen und Mäuseschwänze, ins Bein gezaubert« und ihm schließlich das Leben genommen haben.

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Im Verhör und unter der Folter erzählte Marie Klade, sie habe die Pferde des Bäckermeisters verhext.
Pferdefuhrwerk vor der Bäckerei in Oldisleben

Einem gewissen Christoph Schumburg habe sie einen Schaden an der Schulter verursacht und dem Dorfbewohner Georg Winden die Kuh verzaubert, dass sie »statt Milch Blut gab«. Schließlich habe sie die Frau von Dietrich Lorenz durch Zauberei daran gehindert, Käse und Butter machen zu können und sowohl die Tochter von Adam Friedrich als auch der Sohn von Amtsrichter Hans Wolf seien an ihren Zauberkünsten verstorben.

Amtsrichter war selbst »Betroffener«

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Unter der Folter »gestand« M. Klade, ihre Zauberei am Amtshirten angewendet zu haben.
Schafhirte und Schafherde vor der Kulisse des Dorfes Oldisleben

Zunächst wurden Zeugen gehört und die Aussagen protokolliert und vom Amtsrichter, der selbst »Betroffener« war, an den zuständigen Schöppenstuhl mit der Bitte um Rechtsauskunft geleitet. Das Dorf Oldisleben, wenige Kilometer von Bad Frankenhausen entfernt an der Straße nach Weimar und Erfurt gelegen, gehörte damals zum Herzogtum Sachsen-Weimar. Es lag dadurch im Zuständigkeitsbereich des Schöppenstuhls der sächsisch-ernestinischen Universität Jena.

Ihrem Alter und körperlichen Zustand entsprechende Tortur

Die Rechtsgelehrten erbaten sich im Oktober 1680 erst einmal weitere, beeidete Zeugenaussagen. In ihrem zweiten Spruch, im November des Jahres, wiesen sie den Amtsrichter an, den Scharfrichter hinzuzuziehen. Sollte sie die ihr zur Last gelegten Vergehen weiterhin hartnäckig leugnen

»möge ihr dieſer einzeln, naeinander ſeine Folterinſtrumente zeigen und die geſteten Fragen wiederholen. Bleibt e no immer ſtandha, möge ihrem Alter und körperlien Zuſtand entſpreend der Sarfriter die Tortur beginnen.«

Getauft von Satan

Anna Marie Klade verneinte auch unter der am 29. November 1680 einsetzenden Folter. Vor Beginn der Folterung ließ Scharfrichter Martin Kaufmann A. M. Klade sich entkleiden und tröpfelte ihr anschließend Schwefel auf den Arm. Als schließlich der Daumenstock zur Anwendung kam, fiel sie in Ohnmacht. Mit Wasser bespritzt und aufgewacht gestand sie nach Fortsetzung der Folterung ihre angeblichen Zaubereien. Auf die vom Schöppenstuhl angemahnte Befragung zu ihrem Umgang mit dem Teufel, berichtete sie davon, wie bereits im Feldlager vor Brünn Satan zu ihr gekommen sei und sie mit seiner Hilfe ein Kind »lahm gemacht« habe. Von ihm aufgefordert, habe sie Gott verleugnet, sich von Satan »taufen« lassen und zudem mit ihm Unzucht getrieben. Zu Ostern sei er mit ihr zum »Brockelsberg« zum Tanzen »gereist«. Unter »Brockelsberg« glaubt die Forschung den Brockenberg im Harz zu erkennen, der jedoch so in den Akten nicht genannt wird.

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Unter der Folter »gestand« sie ebenso, Tiere einzelner Dorfbewohner verhext zu haben.
Gänseaustrieb auf der Heldrunger Straße in Oldisleben

Herzog: Arme Sünderin nicht allzulange quälen

Auf die Frage, warum sie nicht sofort ihre Missetaten bekannt habe, antwortete sie, dass der »böse Feind« auf ihrer Schulter gesessen und dies verhindert habe. Anfang Dezember traf das Urteil zusammen mit einem am 9. Dezember aufgesetzten Schreiben des melancholisch veranlagten Landesherrn, Herzog Johann Ernst II. von Sachsen-Weimar (1627 - 1683, reg. 1662 - 1683), ein.

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Johann Ernst II. (* 11. September 1627 in Weimar; † 15. Mai 1683 ebenda) war Herzog von Sachsen-Weimar. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin

Das Schöppengericht Jena bekannte auf schuldig und erkannte auf Hinrichtung durch Verbrennung. Herzog Johann Ernst ließ den Empfänger des Schreibens, Amtmann Johann Christoph Krantzer, wissen, dass der Scharfrichter

»die arme Sünderin bei der Execution nit azulang quälen, ſondern ihr mit dem Strange oder auf andere Weiſe zeitig abhelfe.«

Wenige Tage später, am 17. Dezember 1680, wurde vor dem »Schloßthore« das Halsgericht durchgeführt. Vor der anwesenden Öffentlichkeit bekannte Anna Marie Klade zum wiederholten Male ihre Zaubereien. Nun wurde sie vor das Dorf geführt und durch den Scharfrichter Martin Kaufmann aus Artern, einer Kleinstadt im Kurfürstentum Sachsen, »dem Urteil gemäß hingerichtet«. Das bedeutet, sie wurde bei lebendigem Leibe verbrannt.

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