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Gerichtswesen

Straftaten in Bad Frankenhausen und Umgebung aus dem Jahr 1899

Zum Raubmord in Oldisleben
»Nach uns gewordenen Mitteilungen ist in dem Befinden der Frau Müller und des noch lebenden Kindes keine Besserung eingetreten. – Der in Haft genommene Schmiedemeister Börner ist bis jetzt noch nicht wieder freigelassen worden. – Die gemeldete Verhaftung eines Bruders des Börner auf dem Bahnhofe in Sangerhausen beruht auf einem Irrtum. …«
Vom Oldisleber Raubmord
»In aller Stille und ohne jedes Aufsehen ist, wie bereits gemeldet, am Sonntag Abend der des Mordes verdächtige Schmiedemeister Wilhelm Börner aus Oldisleben in Weimar eingeliefert und dem Landgerichtsgefängnis zugeführt worden. …«
Zum Raubmord in Oldisleben
»Das Müller’sche Töchterchen ist am Dienstag Abend nun auch gestorben. Frau Müller soll sich auf dem Wege der Besserung befinden; die Fieber haben nachgelassen und der Appetit ist ein besserer; es ist Hoffnung vorhanden, daß sie als einzige unter den 4 Opfern, den räuberischen Ueberfall überlebt. Sichere Anhaltspunkte zur Ermittlung des Mörders fehlen noch immer. …«
Zum Raubmord in Oldisleben
»Unter großer Teilnahme fand am Freitag Nachmittag 3 Uhr die Beerdigung der vierjährigen Hilda Müller, des dritten Opfers der ruchlosen That in der Müller’schen Familie, statt. Der reich mit Kränzen geschmückte Sarg wurde von jüngeren Mitgliedern der Schützengesellschaft getragen. …«
»Ueber die Zukunft des zum Tode verurteilten Mörders Sachse kann jetzt Bestimmtes noch nicht mitgetheilt werden. Sachse hat vorerst das Recht, gegen sein Urteil binnen 10 Tagen Revision beim Reichsgericht einzulegen. Von diesem Rechte hat jedoch Sachse bis jetzt keinen Gebrauch gemacht und wird dies wohl auch nicht thun, da ihm nach seinen Bekundungen in der Schwurgerichtsverhandlung, welcher auch der Vorstand unserer Justizabteilung Herr Staatsrat Hauthal beiwohnte, schon vor seiner That bekannt war, das er Todesstrafe zu gewärtigen habe. Ob seitens Sr. Durchlaucht unseres Fürsten das Sachse’sche Todesurteil Unterzeichnung erfahren wird, darüber gehen die Ansichten auseinander, weil es die erste verhängte Todesstrafe seit Regierungsantritt unseres Fürsten ist. Tritt Unterzeichnung des Todesurteils ein, so dürfte aller Voraussicht nach die Hinrichtung Sachses im Landgerichtsgefängnis Rudolstadt vor sich gehen. Bei eventueller Umwandlung des Urteils zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe wird Sachse sein Leben im Zuchthaus Halle beschließen.«
Zum Raubmord in Oldisleben
Die schwerverletzte Frau Müller ist am selbigen Tage, an dem der des Mordes verdächtige und in Untersuchungshaft befindliche Schmiedemeister Börner wegen mangelnder Beweise aus der Haft entlassen worden ist – wovon wir bereits am gedachten Tage unsern Lesern Mitteilung machten-, mittelst Krankenwagen nach der Universitäts-Klinik in Jena überführt worden. …«
Zum Raubmord in Oldisleben
»Nachdem der Schmiedemeister Börner aus der Haft entlassen und seine Unschuld aufs Bestimmteste nachgewiesen worden ist, scheint das Verbrechen vorläufig unaufgeklärt zu bleiben; man glaubt aber mit Sicherheit annehmen zu dürfen, daß der Mörder nicht unter den Oldislebern, sondern außerhalb zu suchen ist; als Beweis dafür mag dienen, daß der Gemeindebehörde in Oldisleben seit einiger Zeit anonyme Briefe aus benachbarten größeren Städten zugehen, worin mitgeteilt wird, daß sich der Mörder in Sicherheit befinde und es sich mit dem geraubten Gelde schön leben lasse. (Eine Frechheit sondergleichen!)«
»Ein Sittlichkeitsverbrechen ward gestern in Ringleben an einem 8jährigen Mädchen, der Tochter des Handarbeiters August Thiemert II, verübt. …«
Aus dem Gerichtssaale. Rudolstadt, 21. Juli
»In heutiger Sitzung der Ferien-Strafkammer des Landgerichts stand Verhandlung an über die schon von uns teilweise berichteten unzüchtigen Handlungen des im April 1829 in Bendeleben geborenen Handarbeiters Ernst Weiße in Frankenhausen. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte ist Vater von 6 Kindern und bis jetzt gerichtlich unbescholten. Verübt hat Weiße im Mai d. J. unsittliche Vergehen in 5 Fällen an 9 bis 12jährigen Mädchen in Frankenhausen. Weil der Angeklagte im Greisenalter, bisher schuldfrei und die nicht schweren Thaten unter Einfluß des Schnapses begangen wurden, kamen mildernde Umstände in ausgiebigster Weise in Anwendung. Erkannt wurde eine 1jährige Gefängnisstrafe nebst 5 Jahren Ehrenrechtsverlust. Von der Staatsanwaltschaft waren 2 Jahre Gefängnis beantragt.«
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