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Glaserhandwerk

Das Handwerk der Glaser ist nicht zu verwechseln mit der Arbeit des Glasmachers. Während letzterer das Glas herstellte, verarbeitete der Glaser das vom Glasmacher fabrizierte Flach- oder Spiegelglas weiter. Sein Hauptprodukt waren in erster Linie Fensterverglasungen.

Zwar beherrschte man schon im 4. Jahrtausend v. Chr. die Herstellung von Glas im Vorderen Orient und Ägypten, später auch im Römischen Reich, jedoch gelangten diese Techniken in unseren Breiten erst im Hochmittelalter (13. Jh.) zur vollen Entfaltung. Großen Einfluss dabei hatte die Entwicklung der Glasherstellung in Venedig. Die Venezianer brachten mit der Eroberung Konstantinopels (heute Istanbul/ Türkei) im Jahre 1204, der Hauptstadt des byzantinischen Reiches und einem bedeutenden Zentrum der Herstellung und Weiterverarbeitung von Glas, die antiken Kenntnisse und Fertigkeiten der Glasfertigung nach Mitteleuropa. Hier waren allein die Klöster Hüter der antiken Herstellungstechniken gewesen. Sie stellten aber nur Glas für den eigenen Bedarf her, insbesondere für Kirchenfenster. Für Bürger- oder Bauernhäuser, ja selbst für die stattlichsten Burgen gab es noch keine Fensterverglasungen. Diese wurden zumeist mit einem hölzernen Fensterladen geschlossen. Wer etwas vermögender war, leistete sich wenigstens Fenster aus ölgetränktem Papier. Solcherart Fenster waren noch im 18. Jahrhundert in Gebrauch.

Außerhalb der wirtschaftlich eigenständigen Klöster wurde erstmals in der ältesten, 1363 verfassten Gewerbeliste der Stadt Nürnberg ein Stadtglaser erwähnt. Und selbst in Nürnberg, damals eine der größten und bevölkerungsreichsten deutschen Städte, lassen sich Glasfenster in nicht kirchlichen, öffentlichen Gebäuden erst um 1470 nachweisen.

Erste Erwähnung von Glasermeistern in Frankenhausen 1724

Anfangs, als das Handwerk in den Städten nur wenige Meister zählte, schlossen sich die Glaser anderen Handwerken (z.B. den Malern) an und bildeten gemeinschaftliche Zünfte. Durch die stetig wachsende Nachfrage nach ihren Erzeugnissen stieg auch ihre Zahl und sie gründeten mit der Zeit eigene Zünfte oder Innungen.

Das Bad Frankenhäuser Stadtarchiv verwahrt eine Akte aus dem Jahre 1724, welche uns die erste schriftliche Nachricht über das Vorhandensein von 4 Glasermeistern in unserer Stadt gibt. Den Aufzeichnungen des damaligen Stadtschreibers ist zu entnehmen, dass die Frankenhäuser Glaser am 25. Februar 1722 ihre Innungsordnung aus der Hand des Fürsten Friedrich Anton von Schwarzburg-Rudolstadt (1692 - 1744) erhielten.

Dem Inhalt der einzelnen Innungsartikel zufolge betrug die Lehrzeit für den Sohn eines einheimischen Glasermeisters 3 Jahre. Ein fremder Lehrjunge hatte 4 Jahre zu lernen. Anschließend begaben sich die Gesellen auf eine 3 bis 4 jährige Wanderschaft. Erst dann konnten sie auf der jährlich zu Pfingsten stattfindenden Hauptversammlung des gesamten Handwerkes den Antrag auf die Meisterprüfung stellen. Wurde seinem Antrag entsprochen, hatte er zwei Meisterstücke anzufertigen. Das erste bestand in einem mehrflüglichen Fensterrahmen aus Eiche, das andere aus einem Schiebefenster.

Über die Arbeit der Frankenhäuser Glaser sagt die Innungsordnung folgendes:

...die Anfertigung von Fenſterrahmen nebſt Einlegen des Glaſes, ſowie von Laternen mit Holzrahmen und das Einlegen des Glaſes in andere Laternen ſey ausließli Sae der Glaſer. Bilderrahmen aus Holz dürffen die Glaſer nit maen, wohl aber das Glas in dieſelben einfügen. Leteres ſtehe jedo au den Tilern mit zu. Spiegel, Glasränke, Glaſthüren und Saufenſter düren die Tiler zwar maen, das Einlegen des Glaſes dabei gehöre jedo nur den Glaſern...

Laternen waren eine wichtige Einnahmequelle

Besonders die Herstellung von Laternen aller Art und Größe war eine zweite wichtige Einnahmequelle der Glaser bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. In den Zeiten als die Haus- und Straßenbeleuchtung noch aus Kerzen- und Öllaternen bestand, oblag allein den Glasern deren Her- und Aufstellung. Das Ingangsetzen der wenigen Straßenlaternen bei Einsetzen der Dunkelheit übernahm der städtische Nachtwächter. Jedoch leuchteten diese nur in den Straßen dicht um den Markt und das auch nur in Zeiten, wenn die Stadt das nötige Geld für deren teure Unterhaltung aufbringen konnte. Ansonsten hatte wohl jeder Frankenhäuser seine eigene kleine Laterne hinter der Haustür hängen, die beim Gang über die nächtlichen, meist ungepflasterten Straßen nicht fehlen durfte.

Die Glaser achteten zu allen Zeiten streng auf die Einhaltung der ihnen zugestandenen Innungsprivilegien. Danach durfte ein Glasermeister seine Wohn- und Arbeitsstätte nur innerhalb der Stadt Frankenhausen haben. Obwohl die Bestimmungen gleichermaßen auch für alle Dörfer der schwarzburgischen Unterherrschaft Frankenhausen galten, durfte sich z.B. in Ringleben, Udersleben oder Göllingen ein Glasermeister nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fürstlichen Ministeriums, Abteilung Inneres niederlassen.

Frankenhäuser Glaser beschweren sich beim Fürsten

Um 1850 scheinen die Leistungen der einheimischen Glaser nicht immer die kostengünstigsten gewesen zu sein. Jedenfalls ließ so mancher Häuslebauer oder bereits Hausbesitzer seine Fenster in den Städten des nahen Auslandes (Königreich Preußen), z.B. Artern und Weißensee anfertigen. Natürlich sehr zum Ärger der Frankenhäuser Glaser, die sich daraufhin mit folgender Beschwerde an das Fürstliche Ministerium in Rudolstadt wendeten:

In Ringleben werden 7 neue Häuſer gebaut, aber in keines derſelben hat ein Frankenhäuſer Glaſer ein Fenſter gearbeitet. Unſere darüber bei den hiegen Behörden angbraten Bewerden nd ae ohne Erfolg geweſen, und wir ſehen uns daher genöthiget, bei höſter Behörde unſer endlies Ret zu ſuen und ſteen daher die unterthänigſte Bie an Fürſtl. Miniſterium, gnädigſt eine Bekanntmaung zu erlaen, in der die Bewohner der Frankenhäuſer Amtsdörfer angehalten werden, bei einer zu beſtimmenden Strafe, nur bei Glaſermeiſtern des Inlandes arbeiten zu laen,...

Innerhalb weniger Tage fordert das Ministerium den Landrat, der seinen Sitz in Frankenhausen hatte, zu einer Stellungnahme auf. Dieser beschreibt die Situation folgendermaßen:

Übrigens iſt es nit zu vermeiden, daß  bisweilen fremde Glaſer in den Grenzdörfern (Ichstedt, Borxleben, Ringleben und Günserode) einleien, um Maße zu nehmen, die Arbeit ſelbſt wird dann von den Beſteern ſelbſt im Auslande abgeholt und die Fenſter werden von ihnen ſelbſt eingeſet, was ihnen werli gewehrt werden kann.

Zu wenige Gendarmen für generelle Überwachung

Zunächst kommen die Behörden dem Anliegen nach und lassen auf den Dörfern Verbote anschlagen, die aber fast immer über Nacht durch unbekannte Hand entfernt werden. Letztendlich müssen sich die Behörden eingestehen, dass mit den wenigen vorhandenen Gendarmen eine generelle Überwachung der Außengrenzen des Landes unmöglich ist und gewähren allen Bewohnern der Unterherrschaft, ihre Fenster im Auslande fertigen zu lassen, wenn sie nachweisen, dass sie diese von eigener Hand einbauen.

Das Handwerk der Glaser gehörte zu den zahlenmäßig stärksten in Frankenhausen. Im Durchschnitt waren es immer 9 Meister, die gezählt wurden. Trotz der großen Anzahl Meister beschränkte sich das Handwerk auf nur wenige Frankenhäuser Familien, die diesen Beruf von den Anfängen bis hinein ins 20. Jh. beständig weiter vererbten. Bezogen auf ihren Familiennamen waren dies stets Angehörige der Familien Görmar, Reinecke und Jahn. Laut der Gewerbezählung von 1880 waren es 5, 1900 3, 1910 2 und 1928 noch 1 Glasermeister, Robert Reinecke, der seine Werkstätte in der Poststraße 9 hatte. Unter der gleichen Adresse wurde 1931 eine Tischlerei erwähnt. Die Werkstätte eines Glasermeisters namens Georg Reinecke befand sich im gleichen Jahr in der Ernst-Finke-Siedlung 1.

Glaser beharrten vehement auf eigenständige Innung

Auf Grund vieler beruflicher Gemeinsamkeiten mit dem Handwerk der Tischler, hatte die Landesregierung 1858/59 versucht, eine Vereinigung zwischen beiden Innungen zu vermitteln. Von den Tischlern war das Angebot befürwortet worden, jedoch weigerten sich dagegen die Glaser entschieden. Sie beharrten nach wie vor auf ihren alten Innungsrechten und -privilegien. Bereits 1726 hatten sie die Landesregierung veranlassen können, jedem Dorfschulzen der Unterherrschaft Frankenhausen eine Bekanntmachung zukommen zu lassen, in welcher außer ihnen jedem anderen Handwerksmeister verboten wurde, mit Glas zu arbeiten.

Anlässlich der Einführung der Gewerbefreiheit 1864 im gesamten Fürstentum wurden viele dieser Bestimmungen nach und nach hinfällig. Zunehmend führten nun auch Tischler, Schreiner und Zimmerleute Glaserarbeiten aus. Ob die Innung sich nach Erteilung der Gewerbefreiheit aufgelöst hatte oder weiter bestand, ist nicht überliefert. Jedenfalls kam es 1884 zur Gründung eines »Bundes deutscher Glaser-Innungen«. Diesem - sich über das ganze Deutsche Reich erstreckendem - Inungsverband schlossen sich die verbliebenen Frankenhäuser Glasermeister an. Die Reichsregierung, auf deren Veranlassung sich die Innungsverbünde gründeten, verfolgte damit das Ziel einer Reorganisation des gesamten deutschen Innungswesens und im Besonderen eine verbesserte Ausbildung des Handwerksnachwuchses.

Im Jahre 1724 erhielt die Frankenhäuser Glaser-Innung die Erlaubnis, ein Siegel zu führen. Neben einem Teil des von den Glasern bei ihrer Arbeit verwendeten Arbeitsgerätes ist eine Krone zu sehen. Es muss zum damaligen Zeitpunkt für die Glaser eine besondere Auszeichnung gewesen sein, dass sie in ihrem Siegel die fürstliche Krone führen durften. Das originale Siegel befindet sich heute in der Sammlung des Regionalmuseums.

Ulrich Hahnemann

Literatur- und Quellenangaben:

Stadtarchiv Bad Frankenhausen: Aktenbestand „Handwerk, Handel, Gewerbe“ - Akten-Nr.: 1/X - 61.
Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt, Bestand Ministerium Rudolstadt, Abteilung Inneres, Akten-Nr.: 4681; Bestand Landratsamt Frankenhausen, Akten-Nr.: 2098 und 4652; Bestand Amt Frankenhausen, Akten-Nr.: 143.
Reith,R.(Hrsg.): Lexikon des alten Handwerks, München 1990, Seite 92ff.
Adreß- und Geschäftshandbücher (u.a. Frankenhausen): 1880, 1900, 1910 und 1928.

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