Ausweisung, Duldung und Neuansiedlung
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Erstmals erwähnt werden in Frankenhausen lebende Juden während der Pestpogrome im Jahr 1349, als sie wie in anderen thüringischen Orten auch, verfolgt, vertrieben oder ermordet wurden. Historische Unterlagen im Stadtarchiv, die noch vor 1864 von Pfarrer Friedrich Adolf Dinkler (1799–1879) dazu ausgewertet werden konnten, stehen uns heute nicht mehr zur Verfügung. Demnach wohnten sie damals in der »Gasse hinter der Oberkirche«, die deshalb den Namen »Judengasse« getragen haben soll.
Im Jahr 1532 erneuerten die Grafen von Schwarzburg eine Verordnung aus dem Jahre 1496, wonach sie in ihren Territorien keine Juden mehr aufnehmen und dulden wollten. Zu einer generellen Ausweisung oder gar Vertreibung scheint es nicht gekommen zu sein. Zwischen 1524 und 1536 lebte zumindest ein Jude mit Familie in den Mauern der Stadt. Graf Günther XXXIX. von Schwarzburg (reg. 1495–1531), genannt der Jüngere, nahm 1524 einen Juden in seinen Schutz. Dieser hatte sich sämtlicher Wuchergeschäfte zu enthalten, wofür er in eine Art Dienstverhältnis des Grafen aufgenommen wurde. Seine Aufgabe bestand darin, die Gemahlin Graf Günthers und ihren Hof mit diversen Waren zu versorgen. Das Schutzverhältnis galt zunächst für sechs Jahre und wurde noch einmal verlängert.
1536 beugten sich die Grafen von Schwarzburg wahrscheinlich dem Ausweisungsmandat für Juden von Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, genannt der Großmütige, einem ihrer Oberlehnsherren. Ab diesem Jahr gibt es keine Anhaltspunkte mehr dafür, dass Juden dauerhaft in Frankenhausen sesshaft waren.
Entgegen der Befürchtungen des Frankenhäuser Rates entschied sich Fürst Friedrich Anton von Schwarzburg-Rudolstadt (reg. 1718 – 1744) im Jahre 1721 für die Handelsfreiheit der Juden. Das Recht sich niederzulassen, Grund und Boden zu erwerben, erhielten sie allerdings 1727 nur für Immenrode, einem Dorf westlich der heutigen Kreisstadt Sondershausen und damals an der Peripherie von Schwarzburg-Rudolstadt gelegen. Noch im 19. Jahrhundert galt Immenrode als das Dorf in beiden schwarzburgischen Fürstentümern Rudolstadt und Sondershausen mit der größten jüdischen Gemeinde. Ihre wiederholten Bitten, sich auch in Frankenhausen und den umliegenden Orten ansiedeln zu dürfen, wurden bis nach 1840 immer wieder abschlägig beantwortet.
Eine Ausnahme bildete die Erteilung des Bürgerrechtes der Stadt Frankenhausen an Salomo Schönland und seine Nachkommen. Er stammte aus der Gegend von Posen/Poznań (Polen) und war auch der russischen Sprache mächtig. Während der napoleonischen Befreiungskriege leistete er der Stadtverwaltung wertvolle Dienste als Dolmetscher bei Verhandlungen mit den durchziehenden russischen Truppen als auch bei deren Betreuung in den hiesigen Lazaretten. Die genauen Schilderungen über die Ansiedlung der ersten jüdischen Familie seit dem 16. Jh. verdanken wir den geschichtlichen Interessen von Pfarrer Dinkler, der um 1860 einen der Nachfahren von Salomo Schönland, Hermann Schönland, zum Werdegang seiner Familie befragte und dessen Ausführungen niederschrieb.
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Duldung und Emanzipation
Foto: Sammlung Regionalmuseum
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Der Salomo Schönland und Familie gewährte Zuzug bedeutete jedoch keinesfalls, dass sich der Stadtrat und eine große Anzahl von Einwohnern bereitgefunden hätten, Juden das Wohnen in der Stadt ohne weiteres zu gestatten. Selbst jüdischen Familien aus dem Dorf Immenrode, dass zur Unterherrschaft Frankenhausen des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt gehörte, wurde der beständige Aufenthalt verweigert. Es sollte bis zum 8. November 1845 dauern, bis die Stadtväter ihren Widerstand gegen die Ansiedlung von Juden aufgaben und das Bürgerrecht zu gewähren begannen.
Die bereits zuvor ohne Wohnrecht in der Stadt weilenden Juden gaben bereits um 1830 eine Thora-Rolle in Auftrag. Ihren Gottesdienst hielten sie anfangs in den Wohnungen ab, bevor sie um 1845 in einem Haus in der heutigen Erfurter-Straße einen Raum für ihre Gottesdienste einrichten konnten. Von etwa 1860 an bis nach 1933 nutzten sie dafür dann größere Räume in den Häusern Bornstraße Nr. 65 und Nr. 63. Einen eigenen Religionslehrer oder gar Rabbiner besaß die jüdische Gemeinde nur zeitweilig. Dafür war die Gemeinde, zu der die jüdischen Familien in Frankenhausen und im benachbarten Esperstedt gehörten, zu klein.
Im Jahre 1864 betrug der Anteil der Juden an der Bevölkerung schwarzburg – rudolstädtischen Unterherrschaft Frankenhausen 0,88 % und sank von da an kontinuierlich. Im Jahre 1913 lebten in Frankenhausen 21 Juden und in Esperstedt 1 Jude. Die religiöse Betreuung lag hauptsächlich beim Rabbiner der jüdischen Gemeinde der benachbarten schwarzburgischen Residenz Sondershausen.
Gleich Angehörigen anderer Glaubensbekenntnisse erfolgte ihre staatsbürgerliche Gleichstellung mittels dem Gesetz, »die Unabhängigkeit des Genusses und der Ausübung der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte« , vom 17. Januar 1868. Hiernach waren alle staatsbürgerlichen Rechte vom religiösen Bekenntnis unabhängig. Das Gesetz wurde von Fürst Albert von Schwarzburg-Rudolstadt in Kraft gesetzt und ist von seinen Ministern Hermann Jakob von Bertrab (Katholik) und Johann Albert von Ketelhodt (Lutheraner) maßgeblich ausgearbeitet worden.
In der Ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ließen sich die wenigen, in Frankenhausen verstorbenen Juden, auf dem Schlachtberg oberhalb der Stadt begraben. In Esperstedt lag die Begräbnisstätte nördlich, außerhalb des Dorfes. Im Jahre 1850 erwarben die Frankenhäuser Juden ein Grundstück im Napptal nördlich der Stadt und richteten den heute noch vorhandenen Friedhof ein. Nach Sondershausen und Immenrode ist er der drittgrößte jüdische Friedhof im heutigen Kyffhäuserkreis. Auf ihm fanden vereinzelt auch Juden aus anderen Orten wie Artern oder Esperstedt ihre letzte Ruhestätte. Unbehelligt von Verwüstung blieb der weit abseits der Stadt gelegen Friedhof auch im 19. Jh. nicht. Bereits 1884 kam es zu einer erheblichen Beschädigung der Grabstätten.
Emanzipation, Holocaust und Gedenken
Bis auf die Familie Schönland stammten die weitaus meisten Juden, die sich in Frankenhausen und Esperstedt niederließen, aus dem Dorf Immenrode, dass im 19. Jh. die größte jüdische Gemeinde im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt aufzuweisen hatte. Wirtschaftlich betätigten sie sich vor allem in den Innungen der Tuchmacher oder Klempner. Einige unter ihnen wie die Familien Schönland und David bauten ansehnliche Textil- oder Wollhandelsgeschäfte auf. Fast ohne Ausnahme waren sie monarchistisch eingestellt und engagierten sich für konservative Parteien.
Nach 1896 wurde die zunehmende Ab- und Auswanderung durch meist zeitweiligen Zuzug von Studierenden und Dozenten des »Kyffhäuser-Technikum Frankenhausen« ausgeglichen. Bereits wenige Jahre nach Beendigung des Ersten Weltkrieges wurden antisemitische Strömungen am Technikum öffentlich wahrnehmbar. Im Jahre 1921 wurden die Bürotüren des jüdischen Direktors und jüdischer Dozenten mit Hakenkreuz und Sowjetstern bemalt.
Blieb der Antisemitismus zunächst auf das Technikum beschränkt, richtete er sich ab 1930/31 zunehmend auch gegen langjährig ansässige jüdische Familien. Im Dritten Reich wurde das jüdische Leben in der bisherigen Form ausgelöscht. Für Angehörige einiger jüdischer Familien sind die Schicksale überliefert bzw. wurden in langjährigen Forschungen zusammengetragen. Während die Familie Ikenberg in das Lager Theresienstadt verbracht wurde, gelang Angehörigen der Familien Schönland/Redelmeier und Huppert die Emigration in die USA bzw. nach Schweden. Die Familie Klippstein, bis 1938 Betreiber des Textilgeschäftes Erfurter-Straße 8, flüchtete nach Belgien. Die Tochter der Familie überlebte in einem Kloster, wo sie von den Nonnen versteckt wurde.
Bild: Regionalmuseum
Aufnahme 2015
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Schon wenige Monate nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 fiel der jüdische Friedhof der Zerstörung anheim. Doch auch nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges blieb er von Vandalismus nicht verschont. 1954 wurden umgeworfene, jedoch noch vorhandene Grabsteine entwendet. Für die Wiederherrichtung stellte die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der jüdischen Gemeinde Erfurt, die sich darum kümmerte, finanzielle Mittel zur Verfügung. Am 14. Mai 1956 wurde ein Gedenkstein aufgestellt. Im oberen Drittel zeigt er einen Davidstern, darunter in hebräischer Schrift die Inschrift »Gott erhört« . Hierunter in deutscher Sprache der Schriftzug »Zum Gedenken derer, die hier in Frieden ruhen« .
So wie der Vorfall von 1954 konnte ein weiterer Fall von Vandalismus in den 1970er Jahren nicht endgültig aufgeklärt werden. In den zurückliegenden Jahren nach der Neugründung des Freistaates Thüringen 1990 erhielt die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen jährlich einen geringen Zuschuss zur Pflege des Friedhofes vom Land.