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Seilerhandwerk

Dieses Kapitel zum einstigen Frankenhäuser Seilerhandwerk folgt einem etwas aktuelleren Anlass. Wie in der Ausgabe der ‘Thüringer Allgemeinen’ vom 10.07. 1999 zu lesen war, wurde in der Stadt Schlotheim das erste deutsche Seilermuseum eröffnet. Nun wird sich mancher Leser fragen, was hat das Frankenhäuser Seilerhandwerk mit demjenigen in Schlotheim zu tun? Im Folgenden wird ersichtlich, dass es doch recht viele Gemeinsamkeiten gab.

Aus dem historischen Aktenmaterial unseres Stadtarchives geht hervor, dass bereits um 1550 einige wenige Seilermeister in unserer Stadt tätig waren. Neben der Herstellung von Seilwerk für Landwirtschaft, Handwerk und Fischerei betrieben sie einen recht schwunghaften Handel mit Öl, Pech und Hanf. Da sie sich aber noch nicht zunftmäßig organisiert hatten, wodurch ihre berufliche Stellung auch rechtlich abgesichert gewesen wäre, gab es des öfteren Streitfälle mit anderen Handwerkern über die von ihnen verarbeiteten Rohstoffe oder hergestellten Produkte. So u.a. mit den ortsansässigen Böttchern über den lukrativen Handel mit Pech.

Viele Unterlagen fielen Stadtbrand zum Opfer

Außer diesen wenigen Anhaltspunkten gibt es leider keine weiteren originalen Überlieferungen aus der frühen Anfangszeit dieses Handwerkes. Bis auf eine einzige Akte im Bestand des Stadtarchives waren alle anderen Unterlagen samt den Innungs-Artikeln im Stadtbrand vom Februar 1833 vernichtet worden. Diese Tatsache bestätigten im Jahre 1855 Bürgermeister und Stadtrat gegenüber der Schwarzburg-Rudolstädtischen Landesregierung. Im gleichen Jahr hatten die Frankenhäuser Seilermeister Friedrich Kunis, Gottlieb Ittner und Louis Stempel um die Erneuerung ihrer Innungsordnung nachgesucht.

In diesem Zusammenhang erfahren wir, dass sich die Seiler der Stadt im Jahre 1665 zu einer Innung zusammengeschlossen hatten und im selben Jahr die Bestätigung ihrer Innungs-Artikel durch den Landesherrn, Graf Albert Anton von Schwarzburg-Rudolstadt (1641-1710), erhielten. Die Zahl der Innungsmitglieder lag in der Regel bei 3-4 Meistern. Im Jahre 1844 verstarb der Seilermeister Johann Christian Vollmar. Nach dem am 30.01.1828 erlassenen Zunftgesetz für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt mussten aber mindestens 3 Meister vorhanden sein, um eine eigenständige Innung bilden zu können. Da nur noch 2 Seiler übrig waren, galt die Innung als aufgelöst. Als ihre Zahl wieder auf 3 gestiegen war, wurde die fürstliche Landesregierung um die Erneuerung der Innung und der verbrannten Innungs-Artikel gebeten. Am 14.11.1856 bestätigte Fürst Friedrich Günther (1793 - 1867) beides.

Die aus zahlreichen Artikeln bestehende Innungsordnung gewährt uns einen Einblick in die Lebens- und Arbeitswelt der Seiler. Laut Artikel 2 erstreckte sich ihre Gültigkeit auf den reinen Amtsgerichtsbezirk Frankenhausen und nicht auf das gesamte Territorium der sogenannten »Schwarzburg-Rudolstädtischen Unterherrschaft Frankenhausen«. Diese schloss auch den Amtsgerichtsbezirk Schlotheim mit ein, der aber ein selbständiges Seilerhandwerk besaß.

Schlotheim war 1338 von den Grafen von Schwarzburg erst pfandweise, später käuflich erworben wurden. Von 1571 - 1598 bildete sie unter der Regierung des Grafen Wilhelm von Schwarzburg-Frankenhausen zusammen mit der Stadt Frankenhausen eine selbständige Territorialherrschaft. Ab 1599 gehörten beide zur Grafschaft (seit 1710 Fürstentum) Schwarzburg-Rudolstadt und bildeten gemeinsam mit weiteren Städten und Dörfern die »Unterherrschaft Frankenhausen«.

34 Silbergroschen und 3 Pfennige Lehrgeld

So wie in Frankenhausen später Perlmutterknopffabrikation und Gerberhandwerk zu bestimmenden wirtschaftlichen Faktoren wurden, entwickelte sich seit etwa 1836 in Schlotheim das Seilerhandwerk zum wichtigsten Wirtschaftszweig. Nicht wenige Frankenhäuser hatten ihre Lehrzeit in Schlotheimer Werkstätten absolviert oder auf ihrer Gesellenwanderung bei Schlotheimer Meistern gearbeitet.

In Frankenhausen richtete sich die Lehrzeit nach der Zahlungsmöglichkeit des Lehrgeldes durch die Eltern des Lehrjungen an den Meister. Konnten sie den geforderten Betrag von 34 Silbergroschen, 3 Pfennige aufbringen, wovon u.a. 2 Silbergroschen an das fürstliche Waisenhaus gingen, dauerte die Lehrzeit 3 Jahre. Wenn nicht, musste der Lehrling 4 Jahre bei seinem Meister verbleiben. Sein Gesellenstück bestand in

  • 1 Pfund 6 nurigen Bindfaden auf 30 Klaer,
  • in ein Paar zehnfadigen Korbbändern und
  • in ein Paar ebeneigen Strängen zu 1 Pfund und 6 Loth

Jeder Seilermeister durfte maximal 2 Lehrlinge zur selben Zeit ausbilden und beschäftigen. Wollte ein Geselle selbst Meister werden, so hatte er nach der Lehre mindestens 4 Jahre zu arbeiten, davon 2 Jahre im Ausland (jeder deutsche Bundesstaat galt bereits als Ausland). Anschließend hatte er sein Meisterstück anzufertigen, welches aus 3 Teilen bestand:

  1. ein Klobenſeil aus gutem Hanf, 40 Pfund wer und 40 Klaer lang; weles dem Rent- und Steueramt unentgeldli abgeliefert wird,
  2. eine Waleine, 60 Een lang, 31/2 Pfund wer,
  3. 4 Pfund dreiäigen Bindfaden, 30 Klaer lang, jede Snur 8 Loth wer.

Auch die Wehrgänge der Stadtmauer wurden von Seilern benutzt

Artikel 21 beschreibt das vollständige wirtschaftliche Profil, welches den Seilern zustand. Darunter zählten die Fertigung und der Verkauf aller aus Hanf, Flachs und Baumbast gefertigten Waren, u.a. Seile, Leinenstränge, Stricke, Schnüre, Bindfaden, Gurte, Jagdgarne, Fliegengarne und Pechartikel wie Pechstränge. Außerdem war den Zunftgenossen der Handel mit Hanf, Flachs, Baumbast, Öl, Fischtran, Firnis, Pech, Teer, Wagenschmiere, Leim, Flachsbrechen, Hecheln, Besen, hölzernen Schaufeln, Rechen, Sensenzungen, Wetzsteinen, Schiefertafeln, hölzernen Peitschenstielen, Hülsenfrüchten, Sämereien, Heringen und anderen gesalzenen und getrockneten Fischen und mit holländischem, Schweizer und Limburger Käse gestattet.

Flachsbreche und Hechel gehörten zum Arbeitsgerät der Seiler. Sie dienten der vorbereitenden Verarbeitung der Ausgangsstoffe Hanf und Flachs. Erst danach konnte der Seiler mit dem verspinnen des Hanfes oder Flachses zu Fäden oder Seilen beginnen. Dafür benötigte er eine zwar schmale, aber recht lange Arbeitsfläche. Eine Seilerbahn konnte bis zu 50m lang sein. Sie befand sich in der Regel am Stadtrand oder außerhalb des Stadtgebietes. Als Frankenhausen noch eine funktionstüchtige Stadtmauer besaß, wurden auch die langen, geraden Wehrgänge hinter dieser von den Seilern genutzt.

Die Erlaubnis zum Handel mit Heringen und anderen Fischen weist z.B. darauf hin, dass die Seiler auch Netze, Reusen und Seile für die Fischer herstellten. Einige der anderen aufgeführten Handelsprodukte stehen wiederum im engen Zusammenhang mit dem Anbau und der Ernte der Ausgangsstoffe oder deren Verarbeitung (z.B. Samen des Flachses) zu Leinöl oder Firnis.

Mit der Einführung der Gewerbefreiheit im Fürstentum im Oktober 1864 verloren die in den Innungsartikeln festgeschriebenen Rechte ihre Bedeutung. Von nun an stand es allen Einwohnern des Landes frei, sich diesem Handwerk zuzuwenden oder mit dessen Produkten und Rohstoffen zu handeln. Auch die Beschränkung der Anzahl der Beschäftigten (Lehrlinge und Gesellen) in einer Seilerwerkstatt wurde aufgehoben.

Während sich dadurch in Schlotheim aus dem Seilerhandwerk ein umfangreicher Industriezweig entwickelte, blieb in Frankenhausen der handwerkliche Charakter erhalten. Das führte bis zum Ende des 19.Jahrhunderts zum Aussterben dieses Handwerkszweiges. Im Jahre 1880 gab es immerhin noch 5 Seilermeister; Theodor Hartmann, Karl Reinecke, Louis Reinecke, Louis Stempel und Traugott Stempel; die ihrem Handwerk nachgingen. 1899 verblieben nur noch der Seilermeister Karl Reinecke in der Kräme und Traugott Stempel mit seinem Werkstattladen in der Nappe. Das Adressbuch von 1906 verzeichnete bereits keinen Seilermeister mehr.

Ulrich Hahnemann

Literatur- und Quellenangaben:

Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt, Bestand Ministerium Rudolstadt, Abteilung Inneres, Akten-Nr.: 4688 und 4705 („Acta, die Bestätigung der Innungsartikel der Seiler zu Frankenhausen betr., 1855 ff.“)
Stadtarchiv Bad Frankenhausen: Aktenbestand „Handwerk, Handel, Gewerbe“ - Akten-Nr.: 1/X - 76 („Acta, der Seiler Innung und Handwerck betr. 1545 ff.“)
Adreß- und Geschäftshandbücher (Frankenhausen): 1880, 1899 und 1906. 

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