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Jüdisches Leben

Jüdisches Leben in (Bad) Frankenhausen

Ein geschichtlicher Überblick

Beitrag aus dem Frankenhäuser Wochenblatt 2007

Da das Erscheinen der ersten beiden Artikel zur Geschichte der Juden in Bad Frankenhausen auf reges Interesse gestoßen war, nun eine weitere Abhandlung zu diesem historischen Thema. Im Mittelpunkt steht dieses Mal ein historischer Abriss von der Ersterwähnung von Juden in unserer Stadt bis zum Erlöschen der Gemeinde im Dritten Reich. Erstmals erwähnt werden in Frankenhausen lebende Juden in den Jahren 1346 bis 1349, als sie wie in zahlreichen anderen Orten Thüringens auch, verfolgt, vertrieben oder ermordet wurden.

Historische Unterlagen im Stadtarchiv, die noch vor 1864 von Pfarrer Friedrich Adolf Dinkler (1799 - 1879) dazu ausgewertet werden konnten, stehen uns heute nicht mehr zur Verfügung bzw. konnten nicht aufgefunden werden. Damit sind wir an dieser Stelle auf die Forschungen früherer Jahre angewiesen. Demnach wurde während der Pestjahre bis 1349 fast die Gesamtheit aller Juden getötet. Ihr Wohnbereich, die Straße hinter der Oberkirche, soll früher den Namen »Judengasse« getragen haben. Danach ist über die Anwesenheit von Juden in Frankenhausen nichts bekannt.

Graf Günther duldete keine Wuchergeschäfte

Erst in den Jahren 1524 - 1536 lebte wieder ein Jude in den Mauern der Stadt, wie Stefan Litt bei seinen Forschungen nachweisen konnte. 1524 nahm Graf Günther XXXIX. von Schwarzburg (reg. 1493 -1531), genannt »der Jüngere«, einen namentlich nicht näher bekannten Juden auf sechs Jahre in seinen Schutz. Er hatte sich sämtlicher Wuchergeschäfte zu enthalten, wurde dafür allerdings in eine Art Dienstverhältnis des Grafen aufgenommen. Seine Aufgabe bestand darin, die Gemahlin Graf Günthers und ihr Hofgesinde mit diversen Waren zu versorgen. Außer ihm scheint es weiter keine Juden in der Stadt gegeben zu haben.

Stefan Litt vermutet, dass es sich bei diesem Mann um einen gewissen Merle oder Michael handelte, der möglicherweise nach 1536 aus der Stadt ausgewiesen wurde. Abgesehen von den Diskussionen zwischen den Einwohnern von Frankenhausen und der gräflichen bzw. fürstlichen Landesregierung, ob den Juden der Handel innerhalb der Stadtmauern zu gestatten sei oder nicht, ist ab diesem Jahr bis in die Zeit der Napoleonischen Befreiungskriege nichts über die Ansiedlung von Juden in der Stadt zu erfahren. Zudem richteten sich die Vorwürfe eines unerlaubten Hausierhandels zu Beginn des 18. Jahrhunderts nicht allein gegen Juden, sondern schlössen auch nicht deutsche Handelsleute mit ein.

Jüdisches Leben hielt erst wieder nach der Völkerschlacht bei Leipzig in die Stadt Einzug. 1813 kam ein gewisser Salomo Schönland in die Stadt. Er stammte aus der Gegend von Posen (heute Poznan, Polen), war der russischen Sprache mächtig und leistete der Stadtverwaltung hilfreiche Diente als Dolmetscher bei Verhandlungen mit den durchziehenden und teilweise verweilenden bzw. im Lazarett in Schloss Rathsfeld untergebrachten russischen Truppen. Dafür wurde ihm vom Stadtrat der Aufenthalt für sich und seine Nachkommen versprochen, später auch der Erwerb des Bürgerrechtes zugesichert und erteilt.

Frankenhausen nach Rudolstadt sehr anziehend für jüdische Familien

Die genauen Schilderungen über die Wiederansiedlung der ersten jüdischen Familie seit langer Zeit verdanken wir den geschichtlichen Interessen von Pfarrer Friedrich Adolf Dinkler, der um 1860 einen der Nachfahren von Salomo Schönland, Hermann Schönland, zum Werdegang seiner Familie befragte und dessen Ausführungen niederschrieb. Der Salomo Schönland gewährte Zuzug bedeutete jedoch keinesfalls, dass sich der Stadtrat und eine große Anzahl von Einwohnern bereit fänden, Juden das Wohnen in der Stadt ohne weiteres zu gestatten. Selbst jüdischen Familien aus dem Dorf Immenrode, das zur Unterherrschaft Frankenhausen des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt gehörte, wurde der permanente Aufenthalt versagt:

Nachdem zu Rathauſe vorgekommen daß der israelitiſche Handelsmann Herz Falckenſtein aus Immenrode welcher ſeit einiger Zeit ſich hier aufgehalten, und Handel getrieben ſich verehelicht, und ſeine Ehefrau hier her gebracht, um hier eine Juden Familie zu begründen. So fand ſich der Stadtrath veranlaſſt demſelben auf das Rathaus vorzuladen, und darüber Vortrag zu thun, daß der Stadtrath durchaus ihm nicht erlauben könne ſeine Ehefrau hier zu behalten indem dieſes Beiſpiel ſeine übrigen Collegen veranlaſſen würde ſich zu verheyrathen und ihre Weiber hierher zu bringen wodurch die Stadt in der Folge mit einer Unzahl Juden Familien überhäuft werden würde.

Comparend führt zur Erhörung ſeines Geſuches ſeiner Ehefrau doch hier den Aufenthalt zu gönnen alle nur möglichen Perſua ſoria auf und worauf der Stadtrath aber nicht eingehen, und ſie genehmigen will, vielmehr demſelben bedeutet, daß er ſeine Ehefrau binnen 14 Tagen aus der Stadt unter der Verwarnung, daß außerdem der Stadtrath ſelbige auf Comparenten Unkoſten ſolches thun werden, hinſchaffen ſollte.

Im Falle des Juden Herz Falkenstein und seiner Ehefrau entschied letztendlich die fürstliche Landesregierung 1839, sein Gesuch um Zuzug negativ zu bescheiden. Frankenhausen als zweitgrößte Stadt nach der Residenz Rudolstadt war aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für viele Immenröder Juden äußerst anziehend. Einige von ihnen lebten bereits längere Zeit hier und wollten auch bleiben. Als sie ab etwa 1834 um die Erteilung des Bürgerrechtes nachsuchten, lehnten die Stadtväter energisch ab:

An Fürſtliche Landeshauptmannſchaft allhier

Das anderweit von den Juden Wahl u. Cons. Eingereichte unterthänl. Supplicat ihrer bürgerlichen Stellung in hieſiger Stadt eine feſte und ehrenvolle Sicherheit zu geben, und ihre Gottesdienſtliche Einrichtung in einen zu errichthenden Locale zu geſtatten iſt dem Geſamt Stadtrathe zur Begutachtung vorgelegt worden, und derſelbe hat ſich dadurch in ſeinen Anſichten, welche er auf das erſte Supplicat in ſeinen untern 12 ten April d. J. erſtatteten gehorſamsten Berichte bereits angeſprochen hat, nicht geändert, und bittet gehorſamſt es bey der auf das erſte Supplicat ausgeſprochenen gndl. Reſolution um ſo mehr zu belaſſen, da wir außer den Schönlands Familie von keiner andern Juden Familie etwas wiſſen, denn alle übrigen ſind Schmuggel-Guth.

Der Schönlandt hat ſich das Recht hier wohnen zu dürfen durch im Kriege der Stadt geleiſtete redliche Dienſte erworben und nur dieſe Familie kann der Stadtrath hier fundiert anerkennen. Sonſt war allen inländiſchen Juden nur erlaubt von Zeit zu Zeit hier hauſieren zu gehen, und das war gut. Späterhin ſuchte ſich Hr. Wahl hier einzuſchmuggeln, und es gelang ihm unter den ſteten Widerſprüchen des Stadtraths, die Vergünſtigung zu erhalten hier einen offenen Laden zu halten. Späterhin wollte er heyrathen und ſeine Frau hierher nehmen, der Stadtrath wiederſprach, und ſeine Frau durffte nicht hier wohnen, ſondern wohnte eine geraume Zeit getrennt von ihren Mann in Sondershauſen, ſpäter ſchmuggelte er auch ſeine Frau hier her.

In ihrer Schwangerſchaft wurde Wahl bedeutet, ſeine Ehefrau nach Sondershauſen zu befördern, u. dort ſelbſt dieſelbe nieder kommen zu laſſen, damit ſeine Nachkommen keine Eingeburtsrechte erhielten, er entſchuldigte ſich damit ſeine Frau wäre nicht ohne Gefahr zu transportiren, verſprach von Fſtl. Regierung zu Sondershauſen eine Beſcheinigung bey zu bringen, daſs ſeiner Frau Niederkunft der Stadt Frankenhauſen nicht zur Conſequenz gezogen werden ſolle, brachte aber ſolche nicht bey, und wurde bey einer anderweithen Schwangerſchaft ſeiner Frau, wo er anderweit bedeutet wurde, dieſelbe nach Sondershauſen zu ſchaffen, ſo anmaßend, u. ſtellte ſeine Sache, auf unſere Vorſtellung bey fſtl. Landeshauotmannſchaft ſo plauſibel vor, daſs ſie heute noch hier iſt, u. die Stadt von Zeit zu Zeit mit dem Saamen Israel, zu deren Verdruſſe vermehret.

Erwieſen iſt es, daſs wenn dem Juden ein Fingerbreit eingeräumt wird, er nach u. nach die ganze Hand nimmt, und offt damit ſich noch nicht zu frieden geſtellt ſieht, die Wahrheit dieſer Behauptung hat Wahl geliefert, und David, Levi u. Falk, welche ſich auch hier wieder den Willen des Stadtraths eingeſchwärzt haben, werden ſeinen illuſtren Beyſpiele folgen, wenn nicht mehr Strenge gehandhabt wird. Es iſt keine Wohlthat für Frankenhauſen, wenn ſie eine Judenſtadt wird, und dem vorzüglichſten bürgerl. Verkehr an ſich zieht, dies ſind unſere Anſichten immer geweſen, und werden es auch bleiben.

Das jezt unbedeutend ſcheinende Geſuch ein Local zu haben, wo ſie ihren Gottesdienſt ausüben können, wird ſpäter hier das Erbauen eines Juden Tempels mit ſich führen, an den ſich auch der Bau einer Juden Schule anſchließen wird. Durch Einrichten eines Juden Tempels werden mehrere ſo wohl fremde als einheimiſche Juden, gute u. ſchlechte hier ein kehren, welche der Stadt keinen Vortheil, wohl aber viel Schaden bringen können, u. wenn auch die Duldung der Juden in neuen Zeiten mehr gegen den frühern Druck genommen hat, ſo iſt der Haß u. ihre Haltung gegen den Chriſten noch nicht ſo weit abgelegt, daſs ihnen iezt ſchon gleiche Bürgerrechte mit den Chriſten eingeräumt werden könnten. Es wird zwar dem Anſchein nach eine beſſere Zeit für die Juden, wenn ſie dem Grundſatze, laſſt uns beſſer werden, ſo wird's beſſer ſeyn' eingedenk ſind, erſcheinen, biſiezo iſt aber noch nicht der Fall eingetreten, weshalb ihnen auch nicht unbedingt das Wort zu reden iſt u. wir deshalb bey unſerer frühern Anſicht beharren, u. unter Remiß.

Des unterth. Orig. Suppl. Unſern ſchuldigen Reſpeckt verſichern.

Frankenhauſen, den 16. Auguſt 1834, (Bürgermeiſter)…

Diese ablehnende Haltung behielten Bürgermeister und Stadtrat bei und scheuten auch keine aufwendigen Prozesse, um den Zuzug einzelner jüdischer Personen oder ganzer Familien zu verhindern.

Jüdischer Kaufmann bot der städtischen Armenkasse 500 Taler

Das geschah auch im Falle des Marcus David aus Immenrode, der eine Tochter von Salomo Schönland, Henriette, zu heiraten beabsichtigte und danach in Frankenhausen das Bürgerrecht erwerben wollte. Ihm wurde nach mehrjährigem Prozess 1839 und 1843 beschieden, nicht als Bürger aufgenommen zu werden. Innerhalb von vier Wochen sollte er die Stadt mit seiner gesamten Familie verlassen haben. Die in Frankenhausen lebenden jüdischen Familien gaben jedoch nicht auf. Der Kaufmann Callmann Wahl erbot sich, sollte ihm das Bürgerrecht zu teil werden, 200 Taler in die städtische Armenkasse zu zahlen. Als es darüber in der Stadtratsitzung vom 14. September 1838 zur Abstimmung kommen sollte, verließ ein Mitglied des Stadtrates die Sitzung. Nach längerer Beratung und dem Beschluss, von C. Wahl die Summe von 500 Talern für die Armenkasse zu verlangen, stimmte der »verwaltende« Teil des Stadtrates zu.

Erst ein Jahr später, am 13. September 1839 wurde die Einverständniserklärung von Callman Wahl mit dem Beschluss verlesen. Nun verwarf das Landratsamt den Beschluss, weil ein Jahr vergangen war, der Stadtrat von damals nicht der gleiche sei und der beratende Ausschuss damals keine Abstimmung vollzogen habe.

Also begann das Ganze von vorn - der verwaltende Stadtrat stimmte nach neuerlicher Beratung zu, der beratende Ausschuss jedoch lehnte ab. Er befürchtete wiederum, dass nun alle jüdischen Familien, die zum Teil schon viele Jahre in der Stadt lebten, den Erwerb des Bürgerrechtes anstreben würden.

Genau hier ergab sich nun eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gewährte auch Juden, die sich längere Zeit in einem Ort aufgehalten hatten, die Heimatrechte. Den Frankenhäuser Stadtvätern war diese Neuerung bekannt und nur deshalb wollten sie den jetzt in Frankenhausen lebenden Juden die Bürgerrechte zugestehen:

...bedarf es um den Wahl heimiſch für die Stadt Franckenhauſen zu machen, des Bürgerrechts gar nicht, dieſes Verhältnis giebt ihm und ſeiner Familie ſchon das Landesherrliche Geſetz, und ſein vieliähriger, weit über die geſetzliche Zahl der Jahre, um einheimiſch zu werden, ſich belaufender hieſiger Aufenthalt,

Gleich Bewandnis hinſichtlich des Heimiſch geworden ſeyn hat es mit den Gebrüdern David und dem Juden Levi, und auch dieſe ſind durch längern Aufenthalt in der hieſigen Stadt, als es des gnädigliche Mandat erfordert hier heimiſch geworden, und können nun nicht füglich aus der Stadt verwieſen werden.

Daß dieſe Juden hier heimiſch geworden ſind, iſt nicht unſere Schuld, wir haben alles aufgebothen, um nicht mehr Juden als Salomo Schönlanden, welchen in Kriegs Jahren, wegen der Stadt geleiſteten nützlichen Dienſten das Bürgerrecht verſprochen worden, hier zu haben, allein allen unſern vielen unterthänigen Supplicata weitläufige gehorſamste Berichte, den Juden hier den Aufenthalt nicht zu verſtatten, und nur den Hausir Handel von Zeit zu Zeit zu erlauben, blieben unerhört, und wir waren gezwungen, dieſelben wider unſern Willen hier zu behalten, und nur auf dieſe Weiſe wurden ſie hier heimiſch, und durch die gnädl. Verordnung durch ihren vieliährl. Aufenthalt, Heymaths Rechte auf die Stadt Franckenhauſen, welche ſie nie würden verlangt haben, wenn unſere vielfachen Vorſtellungen berückſichtiget worden wären.

Dieſe nach der gnädl. Verordnung erworbenen Heymathsrechte, können, wenn das Geſetz und das dadurch erworbene Recht nicht verletzt werden ſoll, den oben benannten Juden nicht genommen werden.

Wenn dieſes nun der Fall daſs der chriſtliche Kauf- und Handelsmann, den Juden nicht von hier entfernen kann, und dieſen neben ſich dulden muß, ſo kann nichts darauf ankommen, ob er dieſen ſeinen Handel als Forenſe oder als Bürger beſtreitet, denn als lezter bekommt er hinſichtlich ſeines Handels eben nicht mehr Rechte, als er als Forenſe hatte, und darf keinen Innungs Verwandten ſeine Innungs Rechte kräncken. und thut er dies, ſo unterliegt er der geſetzlichen Strafe.

Mit diversen Petitionen an den Landesherrn

Es sollten allerdings noch einige Jahre vergehen, bis urplötzlich und ohne das es zuvor nochmals erkennbare, größere Beratungen gegeben hätte, die in Frankenhausen lebenden Juden ins Bürgerbuch eingetragen wurden, so am 08.11. 1845 Abraham Rosenstern, am 19.05. 1847 Callmann Wahl, C. Levi und Marcus (hier Marius geschrieben) David.

Der Bürgerrechtserteilung folgten über mehrere Jahre weitere Gesuche, den jüdischen Kultus frei und ungehindert betreiben zu dürfen. Mit ihrer Bitte um Gewährung eines würdigen Ortes, an dem sie ihre Gottesdienste ungestört abhalten könnten, wandten sie sich zwischen 1834 und 1836 in mehreren Petitionen an den Schwarzburgischen Landesherrn:

Die Nachkommen Ißraels glauben, gleich den Bekennern Jeſus, an einen einigen Gott, als den allmächtigen und weiſen Schöpfer, Erhalter und Regierer der Welt und es iſt auch ſo wohl für ihren Geiſt, als für ihr Herz, Bedürfnis, denſelben in gemeinſchaftlicher Verſammlung zu verehren und ihre Gebete zu ihm emporſteigen zu laßen.

Seit geraumer Zeit leben indeßen in hieſiger Stadt mehrere jüdiſche Familien, die die Gelegenheit zu einer gemeinſchaftlichen Gottesverehrung gänzlich entbehren und die, wollen ſie die diesfalſigen Bedürfniſſe ihres Geiſtes und Herzens überhaupt, beſonders aber bey außerordentlichen Gelegenheiten und merkwürdigen Feſttagen befriedigen, ſolche mit Zeit und Koſten Aufwand an entfernten Orten zu ſuchen genöthiget ſind.

Mag es ſeyn, daß ein jeder auch im häußlichen Kreiße ſeinen Gott dienen und ſein Gebet an ihn richten kann, ſo hat doch die gemeinſchaftliche Gottesverehrung beſondere Vorzüge und wir dürfen uns ſtatt eines diesfalſigen weitläufigen Beweißes auf die in der chriſtlichen Kirche ſelbſt ſtatt findenden Einrichtungen beziehen.

Sämtlich hier lebende jüdiſche Familien hegen daher den ſehnlichſten Wunſch, ein Local zu einer gemeinſchaftlichen Gottesverehrung miethen und einrichten zu dürfen und haben bereits mit einen nicht unbeträchtlichen Koſtenaufwand, die dahin abzweckenden Einrichtungen getroffen.

Der Stadtrat wollte einem solchen Ansinnen durchaus nie entgegen kommen, meinte er doch,

daß wenn ein Juden-Tempel, eine Judenſchule, ein Rabbiner allhier eingerichtet und reſp. angeſtellt würden, ſodann noch manche Juden Familien ſich hier eindrängen und mitunter der Stadt zur Laſt fallen werden.

Jetzt verwundert nicht mehr, was der oben befragte Herrmann Schönland über die ersten Gottesdienste zu berichten wusste:

Die erſten gottesdienſtlichen Verſammlungen wurden zuerſt in verſchiedenen Stuben der Israeliten abgehalten. Dann ſchrieb ein Thora-Schreiber Reißner aus Galizien eine Thora auf Pergamentrollen (Wert 220 Thlr.). Ohngefähr im Jahre 1830 wurde bei dem Horndreher Nicolai Schmiedegaſſe (heute Erfurter Straße) die hintere nach dem Garten führende Stube zum öffentlichen Gottesdienſte ... eingerichtet. Alsdann bei H. Weber, Borngaſſe (jetzt Bornſtraße) und nun wird nachdem noch 2 Thoras gekauft worden ſind, in der früher Heckerſchen. jetzt dem Ökonomen Fiſcher gehörenden Behauſung im oberen Stocke auf dem Saale abgehalten (Borngasse, jetzt Bornstraße, frühere Konsumverkaufsstelle.)

Die sich vergrößernde Kultusgemeinde konnte und wollte sich nicht mit dem Vorschlag wie im Bericht der Fürstlich-Schwarzburgischen Landeshauptmannschaft vom 9. Mai 1834 enthalten, zufrieden geben:

Übrigens können ja die hieſigen Juden, wenn ſie an ihren Hauptfeſten einen Judentempel beſuchen wollen, ſich nun in das nahe Sondershauſen begeben, wo ein ſolcher Tempel eingerichtet worden iſt.

Daher sorgte man dafür, dass im Ort einige Kultusbeamte und Rabbiner wirken konnten, deren Namen sich Herrmann Schönland erinnerte:

Vor dem großen Brande (15. Februar 1831) brachte Herr C. Wahl jr. von der Leipziger Meſſe einen jungen rabbiniſchen Gelehrten namens David Freiſtadt aus Liſſa bei Poſen ... mit hierher, derſelbe verſah den Kultus bis nach dem großen Brande und ging von hier nach Bleicherode, ... Später ein gewiſſer Guttmann aus Kempen, war 4 Jahre hier. Roſendahl 1 Jahr und ſeit ungefähr 48 Jahren verſieht Herr Schönland den Kultus-Dienſt in hieſiger Kultusgemeinde. Als Rabbiner fungierte Oberlehrer Profeſſor Heidenheim aus Sondershauſen, Rabbiner Dr. Auerbach, Nordhauſen, Rabbiner Dr. Leindörfer, Nordhauſen, dieſelben hatten Schulen zu inſpizieren, Konfirmationen und Copulationen zu beſorgen, überhaupt über Rituelles und Ceremonielles zu entſcheiden.

Konkretes über die Bemühungen der Frankenhäuser jüdischen Gemeinde, Rabbiner Heidenheim für die Betreuung des Frankenhäuser Tempels zu gewinnen, erfahren wir aus einem Antrag vom 28. November 1852 an

Ein Wohl‌löbliches Fürſtl. Landrats Amt Frankenhauſen...

Es spiegelt sich darin das wachsende Bedürfnis nach einer eigenen »wohlgeordneten Religionsschule«, zusätzlich zu dem Unterricht in der städtischen Schule, wider. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich offensichtlich die Situation der Gemeinde dahingehend gestaltet, dass sie sich einen Rabbiner leisten konnte. Schon Jahre zuvor hatte man ins Auge gefasst, den Rabbiner Heidenheim aus Sondershausen zu engagieren, damals aber noch davon Abstand genommen, weil ihre Kinder noch nicht im schulfähigen Alter waren. Außerdem führte man wirtschaftliche Probleme dafür an. Nunmehr richteten Herr C. Wahl, Vorsteher, L. Levy, Beisitzer, Moritz Wahl, Schriftführer, an vorstehend genanntes Amt »das ergebenſte Erſuchen«, die Anstellung des Rabbiner Heidenheim nicht zu verweigern. Das Einverständnis Rabbiner Heidenheims liegt diesem Vorgang handschriftlich bei:

Auf Verlangen erkläre ich hiermit dem löblichen Vorſtande der israelitiſchen Gemeinde zu Frankenhauſen, daß ich bereit bin, die rabbiniſchen ... Geſchäfte, der dortigen Gemeinde in geeigneter Weiſe mit zu übernehmen, Sondershauſen, den 24. October 1852, Heidenheim, Rabbiner hieſiger Stadt und Oberlehrer der fürſtlichen Realſchule

Staatsbürgerliche Rechte erst durch Abänderung des Grundgesetzes

Um letztendlich ihre israelitische Gemeinde als »religiöſe Verbrüderung« zu stärken und zu festigen, reichten ihre Vertreter in den Jahren 1852 - 1863 mehrfach Gesuche zu von der israelitischen Gemeinde entworfenen »Statuten zur Bildung einer Cultusgemeinde« zur Genehmigung durch die Fürstliche Regierung ein.

Im Februar 1864 richtete die israelitische Gemeinde zu Frankenhausen ein Gesuch an den Landtag und erbat die Abänderung des Grundgesetzes dahingehend, dass auch den Juden die staatsbürgerlichen Rechte zuerkannt werden mögen. Die Petition, die von sechs Mitgliedern der jüdischen Gemeinde, einschließlich der Witwe von Salomo Schönland, unterzeichnet wurde, nahm der Landtag an und ließ sie durch eine Spezialkommission beraten. Diese Spezialkommission, denen die Landtagsabgeordneten Johann Friedrich Wilhelm Theodor Wohlfahrt (1827 - 1873), Johann Daniel Schmiedeknecht (1816 - 1889) und Gustav Adolf Friedrich Picard junior (1826 - 1911) angehörten, empfahl dem Landtag am 11. Mai 1864:

Das Gutachten des Spezialausſchuſſes über die Petition der israelitiſchen Gemeinde zu Frankenhauſen vom 4. Febr. 1864 wegen Abänderung des Grundgeſetzes betreffend geht dahin: der Specialausſchuß empfiehlt dem Landtage folgenden Beſchluß: der Landtag hält es ſowohl der geſchichtlichen Entwicklung, als den Grundſätzen der Humanität für angemeſſen, daß eine Gleichſtellung der Bekenner des jüdiſchen Glaubens mit denen der chriſtlichen Religion im Bezug auf den Genuß der ſtaatsbürgerlichen Rechte erfolge unter Feſtſetzung derjenigen Modificationen, welche durch die religiöſe Verſchiedenheit nothwendig geboten ſind; weshalb der Landtag an Fürſtliche Staatsregierung den Antrag richtet: daß dieſelbe auf dem Wege der Geſetzgebung in dieſer Richtung vorſchreiten wolle.

Vorbehalte gipfelten in Verwüstung des Judenfriedhofs

Die nachfolgende Zuerkennung der staatsbürgerlichen Rechte führte sicherlich zu einer weiteren Normalisierung des Zusammenlebens zwischen den christlichen und jüdischen Einwohnern. Dabei orientierten sich die einzelnen jüdischen Einwohner recht unterschiedlich. Während Ferdinand Schönland sich 1865 als Schriftführer des Arbeiter-, Bildungs- und Unterstützungsvereins nachweisen ließ, war Hermann Schönland 1867 Schriftführer des kaufmännischen Vorschussvereins Frankenhausen, und A. Rosenstern, C. Wahl und weitere fünf jüdische Einwohner unterzeichneten 1871 den Wahlaufruf einer bürgerlichen Partei anlässlich der Reichstagswahl.

Dennoch muss es auch weiterhin Vorbehalte gegeben haben, denn 1884 kam es zu einer Verwüstung des jüdischen Friedhofes. Dessen ungeachtet sprach das Frankenhäuser Intelligenzblatt von einem »gutem Einvernehmen« mit der kleinen jüdischen Gemeinde. Laut einer statistischen Erhebung vom Mai 1913 gab es in Frankenhausen 21, in Immenrode 7 und in Esperstedt 1 Juden. Im gesamten Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt zählte man 78 jüdische Einwohner.

Doch auch später, noch vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, gab es Anfeindungen gegen jüdische Einwohner, wie das Beispiel Prof. Sigmund Huppert zeigt. Über jüdische Mitbürger, von denen es bis in die 1930er Jahre wahrscheinlich mehr gab, als bis heute in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde jahrzehntelang nicht gesprochen. Zeitzeugen, die das damalige Geschehen sehr bewusst wahrzunehmen imstande waren, leben nicht mehr. Andere heute noch zu Befragende waren seinerzeit Kinder oder Jugendliche und haben von daher nur unscharfe, dennoch ernstzunehmende Erinnerungen.

Die Befragungen eben dieser Zeitzeugen zu dem seinerzeit stadtbekannten Geschäft, welches oben genannter Salomo Schönland begründet hatte, ergaben, dass man sich sehr wohl noch an die böswilligen Aktionen gegen die letzten Geschäftsinhaber und sogar gegen deren Kinder erinnerte. Zeitzeugen erinnern sich, dass zwar noch mit dem Namen Schönland über der Eingangstür firmiert wurde, die Inhaber jedoch Klippstein hießen, welche eindeutig nicht zugleich Besitzer waren. Denn im Jahre 1936 waren nach Ableben der Witwe Regina Schönland, geb. Rosenbaum, die beiden Töchter Henny, verheiratete Redelmeier, in Sondershausen, und Erna, verheiratete Stern, in Geseke in Westfalen, je zur Hälfte Eigentümer des Geschäftshauses geworden.

Beide Schwestern, Henny, noch in Sondershausen wohnhaft, Erna als Witwe jetzt in Weimar beheimatet, veräußerten am 19. November 1938 Haus, Hofstelle und Nebengebäude in der Erfurter Straße und der Mühlgasse an einen Frankenhäuser Textilkaufmann. Aus den »Biographischen Daten - Juden in Thüringen 1933 – 1945« erfahren wir über die Schönlandtochter Henny, dass sie mit ihrem Mann Max Redelmeier aus Sondershausen und ihren Kindern Ilse Redelmeier und Ruth Saslawski, geb. Redelmeier, nach Palästina auswandern konnte. Ihr letzter Wohnsitz wird 1947 mit Tel Aviv angegeben. Leider konnte zu Erna Stern, geborene Schönland, nichts ermittelt werden. Ein Nachkomme von Ruth Saslawski hatte nach der Wiedervereinigung Deutschlands vor Ort seinen Anspruch auf Entschädigung für zu Unrecht entgangenes Eigentum geltend gemacht. Leider gab er auf Befragen zu wissen, dass er kaum Erinnerungen an das damalige Geschehen und seine Familie habe.

Ingrid Mansel und Dr. Ulrich Hahnemann

 

 

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