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Katholizismus

Die langsame Verdrängung des Katholizismus im 16. Jahrhundert

Der Ausgang des Bauernkrieges durch die Niederlage der Aufständischen in der Schlacht bei Frankenhausen am 15. Mai 1525 bestimmte in den Folgejahren auch das religiöse Bekenntnis. Einer der Sieger, Herzog Georg von Sachsen, genannt der Bärtige (reg. 1500 – 1539), blieb bis zu seinem Lebensende ein treuer Anhänger des katholischen Glaubensbekenntnisses. Zugleich war er Oberlehnsherr einiger regionaler Territorialherren wie den Grafen von Schwarzburg. Diese trugen die Stadt Frankenhausen und zahlreiche Dörfer der Umgebung von ihm zu Lehen. Da Graf Günther XL. (reg. 1525/1526 – 1552) sich im „Bauernlager von Ebeleben“ dem charismatischen theologischen Führer der Aufständischen, Thomas Müntzer, unterworfen hatte, entzog er den Schwarzburgern die Stadt.

Herzog Georg ließ alle reformatorisch gesinnten Prediger ausweisen, die katholische Messe wieder einführen und das Zisterzienserinnenkloster wieder einrichten. Erst 1530 erhielten die Schwarzburger die Stadt unter der Auflage zurück, bei der katholischen Religion zu verharren. Im Jahre 1533 teilten Günther XL. und sein jüngerer Bruder Heinrich XXXIV. (1507 – 1537) ihre Lande. Graf Günther erhielt die Herrschaft Sondershausen, Graf Heinrich die Herrschaft Frankenhausen. Graf Heinrich XXXIV. Versuch, unter dem Einfluss seiner Gemahlin Margareta, geb. von Schönberg, 1536 die Reformation einzuführen, wurde von Herzog Georg energisch unterbunden. Nach dem frühen Tod seines Bruders 1537 vereinigte Graf Günther XL. die Herrschaften Sondershausen und Frankenhausen wieder miteinander. In Sondershausen hatte Graf Günther XL. Rücksicht auf das Erzbistum Mainz zu nehmen, von dem er Teile dieser Herrschaft zu Lehen trug.

Herzog Georg ließ alle reformatorisch gesinnten Prediger ausweisen, die katholische Messe wieder einführen und das Zisterzienserinnenkloster wieder einrichten. Erst 1530 erhielten die Schwarzburger die Stadt unter der Auflage zurück, bei der katholischen Religion zu verharren. Im Jahre 1533 teilten Günther XL. und sein jüngerer Bruder Graf Heinrich XXXIV. (1507 – 1537) ihre Lande. Graf Günther erhielt die Herrschaft Sondershausen, Graf Heinrich die Herrschaft Frankenhausen. Graf Heinrich XXXIV. Versuch, unter dem Einfluss seiner Gemahlin Margareta, geb. von Schönberg, 1536 die Reformation einzuführen, wurde von Herzog Georg energisch unterbunden.

Graf Günther XL. ließ lange Zeit Katholiken gewähren

Auch nach dem Tod von Herzog Georg 1539 und der Einführung der Reformation im Herzogtum Sachsen durch seinen Nachfolger verhielt sich Graf Günther XL. diplomatisch vorsichtig. Seit Jahrhunderten suchten die Wettiner die Schwarzburger ihrer Landesherrschaft zu berauben. Schutz suchten und fanden sie zumeist bei den Königen und Kaisern des »Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation«« (HRR). Kaiser Karl V. (reg. 1519 – 1558) wie alle Herrscher aus dem Hause Habsburg römisch–katholisch, versagte dem taktierenden Schwarzburger seine Unterstützung nicht. Als im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige von Sachsen (reg. als Kurfürst 1532 – 1547, als Herzog 1547 – 1554) Graf Günthers Lande besetzte, entwich dieser zu Kaiser Karl V. Erst der Sieg der kaiserlichen Seite in der Schlacht bei Mühlberg, am 24. April 1547, machte ihm den Weg für die Rückkehr frei.

Wenn auch der überwiegende Teil der Bevölkerung in Graf Günthers Landen um Arnstadt, Frankenhausen und Sondershausen der Lehre Martin Luthers anhingen, gewaltsam verdrängte der Schwarzburger keineswegs die dem Katholizismus treu gebliebenen Anhänger. Erst als sich 1552 in der unter Führung von Moritz von Sachsen (reg. als Herzog 1541 – 1547, als Kurfürst 1547 – 1553) stehenden so genannten Fürstenrebellion die Niederlage Kaiser Karl V. abzeichnete, setzte er im Chorherrenstift Jechaburg bei Sondershausen einen lutherischen Dechanten ein. Und in Frankenhausen werden Refektorium und Wohnräume der Zisterzienserinnen einer Schulgründung gestiftet.

Die Wiederausbreitung des Katholizismus seit dem 18. Jahrhundert

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts ließen sich vereinzelt Katholiken in Frankenhausen nieder und erwarben teilweise mit Erlaubnis des Stadtrates das Bürgerrecht. Es handelte sich sowohl um Deutsche als auch Italiener. Ihre Ehepartner waren jedoch oftmals Lutheraner. Als sie sich darum bemühten, Grundbesitz und Häuser zu erwerben, wollten ihnen dies Bürgermeister und Rat verwehren. Letztlich verfügte Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt (reg. 1744 – 1767) im Jahre 1745, dass der Erwerb von Grundbesitz zu gestatten sei. Allerdings konnte der Besitz nur an die Nachkommen aus der religiös gemischten Ehe vererbt werden, die evangelisch-lutherisch getauft und erzogen werden. Untersagt und zu kontrollieren war die etwaige Durchführung einer katholischen Messe im erworbenen Eigenheim. Im privaten Bereich wurde die katholische Messe erst 1771 in der Residenz Rudolstadt erlaubt. Der Beitritt der schwarzburgischen Fürstentümer Rudolstadt und Sondershausen zum Rheinbund 1807 und dem Deutschen Bund 1815 erlaubten den Katholiken zwar die Religionsausübung, der Weg zum Bau von Kirchen war damit noch nicht geebnet.

„Unsterbliche Verdienste“ um die Emanzipation und Wiederausbreitung des römischen-katholischen Glaubensbekenntnisses erwarb sich in Schwarzburg-Rudolstadt der tief religiöse Katholik und Minister Hermann Jakob von Bertrab. In mühevollen Verhandlungen erreichte er, dass sich das Bistum Paderborn mit Wirkung vom 27.06. 1869 die Jurisdiktion über die Katholiken im Fürstentum übertragen ließ. Das Erzbistum Mainz, dem seit dem Mittelalter dieses Recht zugestanden hatte, willigte hierin ein. Am 10.11. 1871 unterzeichnete und publizierte Fürst Georg Albert eine Verordnung über die Regelung der Jurisdiktion. Als der in Rudolstadt eingesetzte katholische Pfarrer Bechem den katholischen Glauben sehr forsch propagierte, kam es zu heftigen Attacken der protestantischen Landtagsabgeordneten und der Landespresse. Die fürstliche Regierung sah sich veranlasst, ihre Zusage zur Nutzung der protestantischen Garnisonskirche zurückzuziehen. Erst als sich der „Sturm“ gelegt hatte, konnte 1873/74 die erste katholische Kirche in Rudolstadt gebaut werden. Ein weiteres fürstliches Dekret vom 10.07. 1874 räumte der Katholischen Kirche in der Residenz des Fürstentums die Rechte einer juristischen Person ein.

Um die Etablierung der katholischen Kirche im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt verdient gemacht hat sich vor allem Bischof Dr. Konrad Martin von Paderborn (amtiert 1856 – 1875). Er reiste persönlich nach Rudolstadt und verhandelte mit den Vertretern der fürstlichen Regierung einschließlich von Bertrab. Den Erfolg seiner beharrlichen Bemühungen vermochte er in seinem Amt nur kurz zu genießen. Der preußische Kulturkampf führte zu seiner Absetzung und Inhaftierung. Aus der Haft gelang ihm die Flucht ins Exil nach Belgien, wo er 1879 verstarb.

Die zunächst für die Residenz Rudolstadt und die so genannte Oberherrschaft Schwarzburg-Rudolstadt geschaffenen Voraussetzungen wurden grundsätzlich auf die schwarzburg-rudolstädtische Unterherrschaft Frankenhausen übertragen. Auswirkungen in Form des Baues einer Kirche hatten sie vor dem Ausklang der Monarchie 1918 nicht mehr.

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