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Macht über Salz

Wer die Macht über das Salz hat... 2/4

Vorabend der Schlacht

Der Aufstand brach spätestens am Samstag (29. April) / Sonntag (30. April) in der Stadt offen aus. Darauf schließen lässt ein Bericht von Hans Zeiß, Schosser zu Allstedt, an Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen (reg. 1486–1525), der auf den 1. Mai 1525 datiert und die Aussage »Und die von Frankenhaußn und Sondershaußen ſein geſtern ae auf wider iren hern, haben die cloſter geſturmbt, die zol und bewerung ſelber abgelegt« enthält.28

Jacob Scharffenbergk, einer der beiden amtierenden Bürgermeister, benannte den Samstag als Anfang der Empörung in der Stadt Frankenhausen.29 Er und der andere Bürgermeister Hans von Breitenbach büßten an diesem Tag ihren Einfluss als Stadtoberhäupter ein. Nachdem sich J. Scharffenbergk zunächst in einem Haus in der Stadt verborgen hatte, wurde er am darauffolgenden Sonnabend (6. Mai) in den Ring »geheischen und gelassen«. Dort wurde er Zeuge der Verlesung von »artigkel«, der Annahme von Predigern und Hauptleuten und denen aus der »gemeine« heraus gewählten zwölf Mann. Das er persönlich unbehelligt blieb, dürfte mit seiner Zugehörigkeit zu den eingesessenen Rats- und Pfännerschaftsfamilien zu erklären sein.

Wenn es Meinungsverschiedenheiten gab, wurden diese keineswegs mit Gewalt beantwortet und wirkten ebenso kaum in die Zeit nach dem Bauernkrieg nach. Sowohl er als auch seine Nachfahren und die Angehörigen der am Aufstand beteiligten Pfänner besetzten auch nach dem Bauernkrieg den Rat und waren gemeinsam Kämmerer oder Bürgermeister.30

Ebenso blieb Bürgermeister Hans von Breitenbach unbehelligt und befand sich entsprechend eines Schreibens des Rats zu Frankenhausen an Graf Günther XL. von Schwarzburg (reg. 1525/1526–1552) vom Oktober 1529 bei Ausbruch der Kampfhandlungen in der Stadt.31 Aus ebendem Schreiben erfahren wir, dass der seit 1525 flüchtige Frankenhäuser Bürger Peter Wilde den Aufruhr in Sondershausen angefacht und dem regierenden Grafen Heinrich XXXI. von Schwarzburg mit körperlicher Gewaltanwendung gedroht hatte. Der bereits vom Schosser Hans Zeiß angesprochene gleichzeitige Ausbruch der Empörung in Sondershausen und Frankenhausen und das Handeln von Peter Wilde deuten auf einen eventuell vorbereiteten Aufruhr hin, dessen Wucht sich gegen Heinrich XXXI. persönlich richtete und dessen Flucht in die Reichsstadt Nordhausen bewirkte.

Frankenhausens Rat warf P. Wilde die Entwendung des Siegels und dessen unerlaubten Gebrauchs bei der Siegelung von Briefen der Empörer an Fürsten und Adel vor. Er gehörte zu den nach der Schlacht vom 15. Mai flüchtigen Frankenhäuser und mittels Ausschreiben von Herzog Georg von Sachsen gesuchten Bürgern.32

Vom 29. April 1525 datiert ein Brief von Thomas Müntzer an die Frankenhäuser, den er in Görmar bei Mühlhausen verfasst hatte.33 Dieser dürfte eine Antwort auf ein von den Frankenhäuser an ihn gerichtetes Schreiben sein, denn er spricht in seinem Brief von »eure ſa wol besteen«. Zum einen mag er über das Empörungsvorhaben informiert worden sein, zum anderen verspricht er ihnen Hilfe. Die von ihm als »kleinen haufen« Angesprochenen begannen jedoch ihre Empörung am Tag des Aufsetzens von Müntzers Brief und verließen sich vorerst auf ihre eigene Stärke.

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Die so genannte »Klostermauer«, wahrscheinlich der Rest eines Gebäudes des Zisterzienser-Klosters südlich der Unterkirche in Bad Frankenhausen
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Siegel des Zisterzienser-Klosters St. Geogii
Bild: Sammlung Regionalmuseum

In Frankenhausen richtete sich die Empörung zuerst gegen das reich begüterte Zisterziensernonnenkloster im Südwesten der Unterstadt.34 Die Nonnen hatten rechtzeitig die Flucht ergreifen können, doch hausten die Aufständischen wie »die wildesten Barbaren«. Darauf wurde das Schloss, also die Unterburg der Grafen von Schwarzburg, angegriffen und »nach einigen Widerstand« eingenommen. Offen bleibt, wer innerhalb der Unterburg sich zu widersetzen getraute.

Etwa zur gleichen Zeit stürmten die Übrigen »das Rathaus, zerschmissen das Raths- und Stadt-Siegel, zerrissen die vorhandenen Bücher, Schuld-Verschreibungen und Urkunden«. Zugleich wurden die Häuser derjenigen gestürmt und geplündert, die sich nicht an ihrem Aufruhr beteiligen wollten. Johann Friedrich Müldener (1715–1766) betonte in seinen recht zahlreichen Publikationen immer wieder, dass ihm zusätzliche Schriftstücke und Urkunden zur Verfügung stehen.35

Leider stehen uns diese heute nicht mehr zur Verfügung bzw. sind uns unbekannt. Doch darf aus der äußerst dünnen Akten- und Urkundenlage aus der Zeit um 1525 geschlossen werden, dass im Bauernkrieg vielfältiges Schriftgut verloren ging. Die verheerenden Brände von Schloss und schwarzburgischer Kanzlei 1689 und dem Rathaus 1833 haben darüber hinaus zu einem erheblichen Verlust an Schriftgut geführt. Daher lässt sich der Zwiespalt zwischen der Entwendung und aus Sicht des Rates missbräuchlichen Verwendung des Siegels und seiner angeblichen Zerstörung nicht aufklären. Die Bedeutung des Siegels liegt in seiner Gestalt.36

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Rathausbrand von 1833,
Holzschnitt von Walther Frahm

 

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Links: Salzknecht mit Soleeimern, vermutliches Siegel der Grafen von Beichlingen
Rechts: Siegel der Schwarzburger, ab 14. Jh.

Unter den Grafen von Beichlingen soll ein Siegel in Gebrauch gewesen sein, dass einen Salzknecht, zwei Eimer mit Sole tragend, zeigt. Noch im 14. Jh. und nach dem Erwerb von Stadt und Salzwerk durch die Schwarzburger kam ein Siegel in Gebrauch, das sich noch gegenwärtig im Stadtwappen wiederfindet. In einem Torturm mit halbhochgezogenen Gitter erscheint eines der Wappentiere des Hauses Schwarzburg, der goldene Löwe. Zwar siegelten die Aufständische ihre Schreiben mit dem Stadtsiegel, mithin jedoch mit einem Attribut des schwarzburgischen Herrschaftsanspruches über die Stadt. Hieraus erklärt sich die Rechtfertigung des Rates und des beschuldigten Frankenhäuser Bürgers P. Wilde gegenüber dem Landes- und Stadtherren Graf Günther XL.

Wie Ludwig Rommel in seiner 1983 publizierten Untersuchung nachzuweisen versuchte, beteiligten sich 45,6% der Pfänner und 61,8% der Hintersiedler am Aufstand.37 Der vor allem aus diesen Kreisen zunächst gewählte Rat der Aufständischen von zwölf Personen ist den Pfännern aus ihrem in gleicher Stärke erwählten Pfännerschaftsausschuss vertraut. Allerdings wurde der Rat von den Hintersiedlern dominiert, die weder den alten Rat der Stadt entscheidend mitbestimmt hatten und schon gar nicht im Pfännerausschuss vertreten sein konnten. Auffallend ist, dass die Pfänner entsprechend ihrer in den »Frankenhäuser Artikeln« aufgestellten Forderungen unterrepräsentiert, noch die maßgeblichen Mitglieder aus den bedeutendsten Pfännerschaftsfamilien im Rat wirkten. Hierzu gehörten unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Pfännerausschuss vor und nach dem Bauernkrieg und der Angehörigkeit des Rates die Familien Schiegke, Tutthorn (Teuthorn), Fuscher/Fischer, Lieboldt, Sieboldt, Scharffenbergk oder von Breitenbach.38 Lediglich mit »Berltt vonn Muchel« ist ein Pfänner mittleren Besitzes im Rat vertreten, der nach der Schlacht als flüchtig galt.

Bereits in den ersten Maitagen ist die Zahl der Aufständischen auf rund 5.000 angewachsen.39 Im Frankenhäuser Haufen überwiegen nun Bauern und andere Dorfbewohner. Doch nannte Schosser H. Zeiß die »purgers sone« (Bürgersöhne) ausdrücklich als Mitglieder des Haufens. Schenken wir Jacob Scharffenbergk Glauben, so wurden die »Artikel von Frankenhausen« am 6. Mai im Ring verlesen.40

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14 Frankenhäuser Artikel vom April/Mai 1525
(nach Horst Müller, Heft 12 Museumsschriftenreihe, 1989; Kurzform »Frankenhäuser Artikel«)
Original im »Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden«
Faksimile: Stadtarchiv Bad Frankenhausen, Urkundensammlung

Zu diesem Zeitpunkt war der Haufen schon auf die oben genannte Stärke angewachsen. Inhaltlich spiegeln die insgesamt 14 Artikel gemeinsame als auch eigenständige Forderungen der im Haufen vertretenen Stadt- und Dorfbewohner wieder. Als eigenständige Ziele der Frankenhäuser Einwohner können die Forderungen über die Halsgerichtsbarkeit (Artikel 10), die Handhabung der Salzgewinnung und des Salzhandels (Artikel 11), die Unterwerfung der vor der Stadt wohnenden Bevölkerung unter den Rat (Artikel 12), die freie Wahl- und Entsetzungsmöglichkeit des Rates (Artikel 13) und die Handhabung des Geldverleihens als die Wiederinstandsetzung der verwüsteten Teiche (Artikel 14) angesehen werden. Mithin beziehen sich die letzten 5 Artikel fast ausschließlich auf städtische Belange. In ihrer Summe kamen allein diese Artikel einer fast Ausschaltung der Grafen von Schwarzburg als Stadtherren gleich. Die in Artikel 12 aufgestellte Forderung zielte auf die Einverleibung der südlich vor den Mauern der Unterstadt gelegenen Altstadt, die einen dörflichen Charakter ohne Mauerring aufwies. Dass dies teils gegen die Interessen der dort lebenden Einwohner geschah, zeigt sich an deren Widerstreben in den Jahrzehnten nach dem Bauernkrieg. Letztlich gelang den Altstädtern die Abwehr der Frankenhäuser Wünsche mittels Anlehnung an die Grafen von Schwarzburg und der Verleihung eines Stadtstatuts 1583.41 Artikel 11 nahm inhaltlich allein auf den bedeutendsten Wirtschaftszweig der Stadt, das Salzwerk, Bezug:

Es ſoen au die pfenner mat haben, den kauf des ſalzs zu erhohen ader zu ernidern am gelde no gelegenheit der zeit und des feuerwerks, kunig mit einem ſalzmaß zu geben, und darneben keiner aufgeloen bau und borngelt gefreiet ſein und gleie burde tragen 42

Dieser Artikel wurde in den zurückliegenden Forschungen gern als alleiniger Wunsch der Pfänner angesehen. Es wurde übersehen, dass eine kontinuierliche Salzherstellung im Interesse aller am Salzwerk partizipierenden Menschen und ihren Familien lag. Die Anzahl der am Aufstand beteiligten Pfänner innerhalb der Gesamtzahl im Haufen und im Rat dürfte kaum ausgereicht haben, eine völlig auf die Eigeninteressen zugeschnittene Artikelforderung einzubringen. Nur rund die Hälfte aller Pfänner beteiligte sich schließlich an den entscheidenden Kampfhandlungen und damit am Versuch der Durchsetzung der gemeinsamen Zielstellungen in Form der Artikel. Offen muss momentan noch bleiben, ob sich hinter den Zielstellungen der Frankenhäuser Aufständischen der Wunsch verbarg, Rechte und Freiheiten einer Reichstadt ähnlich Mühlhausen und Nordhausen zu erreichen. Dies kann momentan nur gemutmaßt werden.

Führende Positionen im Haufen besetzten neben Auswärtigen ebenso Einwohner Frankenhausens.43 Sie entstammten vorrangig der Schicht der Hintersiedler oder waren Priester wie der Siechenprediger Gangolff. Interessant erscheint der Umstand, dass die Gemeinde bei der Berufung eines der Hauptleute, Jost Winter, ihn zugleich als Bürger annahm.44 Aus der nach der Schlacht gemachten Aussage von Jost Winter könnte entnommen werden, dass er selbst die Annahme als einer der Hauptleute mit der Aufnahme zum Bürger der Stadt verbunden hatte.

Auswirkungen des Aufstandes auf andere Regionen

Der Aufruhr blieb nach der Übernahme des Stadtregiments durch die innerstädtischen Aufständischen nicht auf Frankenhausen beschränkt. Zumindest Teile des anwachsenden Haufens unternahmen bewaffnete Züge in die nähere als auch weitere Umgebung der Stadt. Frankenhäuser Einwohnern wurde eine direkte Beteiligung an den Zügen gegen die Orte Edersleben, Riethnordhausen, Martinsrieth, Wallhausen und weitere Dorfschaften im Umfeld der albertinischen Stadt Sangerhausen, die den Herren von Werthern gehörenden Schlösser Beichlingen und Brücken, die dem katholischen Graf Ernst II. von Mansfeld (1479–1531) gehörende Stadt Artern und ihr Umfeld, die Heinrich und Ulrich Knauth gehörenden Güter in Voigtstedt und Kachstedt bei Artern, das den Herren von Bendeleben gehörende Dorf und Gut Bendeleben und die Hans von Vippach gehörende Burg Arnsburg im Wipperdurchbruchstal oberhalb dem Dorf Seega vorgeworfen.45

Hinsichtlich der Plünderung und Zerstörung der Propstei Göllingen und des Klosters Capelle nahe dem schwarzburgischen Dorf Seega bleibt eine direkte Beteiligung der Frankenhäuser offen und wurde in den zurückliegenden Forschungen lediglich gemutmaßt.46 Von maßgeblicher Bedeutung wurde der Zug gegen die mansfeldische Stadt Artern am 5. Mai.47 Dieser stellte eine Reaktion auf den bewaffneten Überfall vom 4. Mai von in Diensten Graf Ernst II. von Mansfeld stehenden Leuten auf das schwarzburgische Dorf Ringleben dar. Dabei wurden mehrere Gefolgsleute des Mansfelders, Matern von Gehofen, George Buchnerer, der Arterner Priester Steffan Harttenstein und zwei weitere gefangen genommen und in das Frankenhäuser Lager des Haufens verbracht.48

Wahrscheinlich am 13. Mai, jedoch bereits in Anwesenheit von Thomas Müntzer (um 1489–1525) in Frankenhausen, wurde über die ersten drei im Ring der Aufständischen das Urteil gefällt und mit dem Schwert vollstreckt. Die drei Gerichteten erscheinen als einzige, durch die Aufständischen des Frankenhäuser Haufens Gerichtete oder auch Getötete zu sein.49

Einen Hilferuf nach Mühlhausen, der schließlich zum Erscheinen von Thomas Müntzer in Frankenhausen führte, sendeten die Frankenhäuser am 7. Mai in die Reichsstadt.50 Am 11. Mai traf Thomas Müntzer gemeinsam mit rund 300 Anhängern und 8 Karrenbüchsen zur Unterstützung des Frankenhäuser Haufens ein. Ihren Hilferuf hatten die Frankenhäuser mit der zunehmenden Bedrängnis durch Ernst von Mansfeld begründet. Bereits vor dem Eintreffen von Th. Müntzer hatten sie im Schriftverkehr mit dem katholischen Mansfelder gestanden, ihm ungebührliches Verhalten gegen Gott und das Evangelium vorgeworfen als auch sein Begehr um Herausgabe der in Artern gefangen genommenen Gefolgsleute abgewiesen.51

Graf Ernst hatte sich mit einigen Getreuen auf seinem festen Schloss Heldrungen verschanzt und leistete als einer der wenigen adligen Lehnsmänner Herzog Georgs von Sachsen hinhaltenden Widerstand. Teile des Frankenhäuser Haufens waren Heldrungen bedrohlich nahe gekommen, u. a. auf ihrem Zug nach Beichlingen. Von Frankenhausen aus forderte Th. Müntzer Graf Ernst am 12. Mai auf, vor der Gemeinde zu erscheinen und Rechenschaft über seinen Glauben abzulegen, ansonsten würde er »verfolgt und ausgerottet werden«.52

Mit Graf Ernst war Th. Müntzer schon in seiner Zeit in Allstedt 1523 aneinandergeraten, da dieser seine Untertanen durch ein Mandat am Besuch seiner »ketzerischen Messe oder Predigt« zu hindern suchte.53 In ihrer ablehnenden Haltung und ihrer Beurteilung gegenüber Graf Ernst dürften die Mehrheit der Frankenhäuser und der Angehörigen des Haufens und Thomas Müntzer übereingestimmt zu haben. Daraufhin deutet die gemeinsame drohende Haltung gegenüber dem den katholischen Glauben treu gebliebenen Mansfelder. Der Frankenhäuser Haufen hatte gleichfalls mit dem lutherisch-evangelischen Graf Albrecht VII. von Mansfeld (1480–1560) in brieflichen Kontakt gestanden.54 Dieser hatte die bei Frankenhausen Versammelten am 10. Mai aufgefordert, sich gütlich zu unterwerfen. Die »christliche versammlung zu Frankenhausen« bot ihm am darauffolgenden Tag eine Unterhandlung an der Helmebrücke bei Martinsrieth an. Doch Müntzers Brief vom 12. Mai dürfte den evangelischen Mansfelder kaum als weitere Einladung gegolten haben, denn sie ist nicht weniger mit dreisten Anspielungen auf seine Religion und die damit verbundene Anhängerschaft an Martin Luther gespickt, als der an den katholischen Ernst von Mansfeld verfasste Brief.55

Die Bereitschaft, für die in den »Frankenhäuser Artikeln« aufgeführten Forderungen auch mittels Kampf einzustehen, hatten der Frankenhäuser Haufen als auch die darin befindlichen Einwohner der Stadt schon vor der Ankunft von Th. Müntzer hinlänglich bewiesen.

Thomas Müntzer dürfen wir zugestehen, sie in dieser Haltung bestärkt zu haben, wenn auch nicht alle, einschließlich des einen oder anderen der Hauptleute, als z. B. Jost Winter, der damit nicht einverstanden war. Dass sie ihre Lage dennoch der weiteren Hilfe als bedürftig ansahen, zeigen ihre Briefe an die »gemeine zu Erffort« (Erfurt), die vor dem 13. Mai datieren.56 Umgekehrt erwarteten auch umliegende Ortschaften wie das schwarzburgische Dorf Ringleben Hilfe von den Frankenhäusern.57 Die Bedrohung des Umlandes, insbesondere schwarzburgischer Dörfer, nahmen die Frankenhäuser war und reagierten darauf, z. B. mit ihrem Zug nach Artern. Ansonsten wäre manch Artikel, der die Frankenhäuser gemeinsam mit den Dörfern berücksichtigt, Makulatur gewesen.

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Quellenverzeichnis

  1. Akten zur Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland (AGBM 2), Bd. 2. Unter Mitarb. von Günther Franz hg. von Walther Peter Fuchs, Jena 1942. Neudruck Aalen 1964, S. 162 f. (Nr. 1261).
  2. AGBM 2, S. 844 (Nr. 2047). Die Aussagen von Jacob Scharffenbergk entstammen dem durch Graf Ernst von Mansfeld durchgeführten Verhör desselben im Juli 1526.
  3. StA B.F., 1/II A-137 und 137a, Ratsbestätigungen 1537 – 1712.; StA B.F., 1/II A-735, Acta Diurna 1589-1590 unter den Bürgermeistern Adolinari Scharffenbergk und Teuthorn.
  4. AGBM 2, a.a.O., S. 918 f. (Nr. 2128), Der Rat zu Frankenhausen an Graf Günther von Schwarzburg, 6.Oktober 1529.
  5. AGBM 2, a.a.O., S. 311 (Nr. 1478), Ausschreiben Herzog Georgs, 17. Mai 1525.
  6. Einicke 1904, a.a.O., S. 325.
  7. Müldener, Johann Friedrich: Merckwürdige Historische Nachrichten von dem ehemahls berühmten Cistercienser-Nonnen-Kloster St. Georgii zu Franckenhausen in Thüringen,…, Frankenhausen 1747, S. 186 – 188.
  8. Nachricht von dem Leben und Schriften weyl. Herrn Johann Friedrich Müldeners, Rechts-Consulenten, Regierungs-Advocaten und Raths-Syndici zu Frankenhausen, wie auch Justitiarii der Hochadl. Beulwitzischen Gerichte zu Rottleben, Frankenhausen 1766.
  9. Müller 1975, a.a.O., S. 14.
  10. Rommel 1983, a.a.O., S. 99 f.
  11. Seidemann, Johann Karl: Frankenhausens Einwohnerschaft am Schlachttage 15. Mai 1525, in: Anzeiger für Kunde der Deutschen Vorzeit, Organ des Germanischen Museums, Neue Folge, 23. Jg., Nürnberg 1876, Nr. 6, S. 170 – 178.; Für vergleichende Studien seien nachstehende, ausgewählte Akten aus dem Stadtarchiv Bad Frankenhausen benannt: 1/II F-109, Das Salzwerk zu Frankenhausen 1511 – 1706; 1/II A-749, Ratsakten 1573 und 1580, 2 Bände (Ratsherren, Salzherren, Stadtschreiber); 1/II A-300, Die Bestellung Johann Heinrich Siebolds zum Stadt-Syndikus 1690 mit familiengeschichtlichen Angaben; 6/I-33 bis 6/I-47a, Pfännerschaft.
  12. AGBM 2, a.a.O., S. 202 – 204 (Nr. 1323), Der Schosser zu Allstedt an Christoph Meinhart, 5.Mai 1525.
  13. AGBM 2, a.a.O., S. 168 – 169 (Nr. 1269), Artikel von Frankenhausen, Mai (Anfang); Müller 1989, a.a.O., S. 74 – 90.
  14. StA B.F., O/1-1, Altstadt Frankenhausen, Ordnung und Statuten 1583.
  15. AGBM 2, a.a.O., S. 169, und Müller 1989, wie Anm. 26, S. 84.
  16. Müller 1975, a.a.O., S. 19 und 24 – 25.
  17. AGBM 2, a.a.O., S. 843 – 845 (Nr. 2047), Bekenntnis Jost Winters zu Frankenhausen, 16.Juli 1526.
  18. AGBM 2, a.a.O., S. 843 (Nr. 2047); StA B.F., 1/II A-523, Akten betreffend den Bauernkrieg 1525, 1.Band 1525-1543, fol. 69 – 70, Schied zwischen einigen Dörfern in den Ämtern Sangerhausen, Röblingen und Grillenberg und dem Rat zu Frankenhausen, 4.September 1526; ebd. Acta Singularia den mit Hrn. Hanß von Werther zu Wiehe und der Stadt Franckenhausen Ao. 1529 wegen des dem ersteren an den Schlössern Beichlingen und Wiehe von den Aufrühreren zugefügten Schadens, getroffenen Vergleich und Recess bet.; AGBM 2, S. 738 – 740 (Nr. 1954), Schied zwischen Graf Ernst von Mansfeld und der Stadt Frankenhausen, 12.Dezember 1525; StA B.F., 1/II A-523, 1. Band fol 107 f., Vertrag zwischen Heinrich Knauth und der Stadt Frankenhausen, 1.November 1553; StA B.F., 1/II A-523, Akten betreffend den Bauernkrieg 1525, 2. Band 1525 – 1541, fol 35, Vergleich mit Beringer von Bendeleben auf 1000 fl., der zugefügten Schäden halber; AGBM 2, a.a.O., S. 283 – 284 (Nr. 1440), Hans von Vippach an Kurfürst Johann, 14.Mai 1525.
  19. Einicke 1904, a.a.O., S. 345 – 346.
  20. Müller 1975, a.a.O., S. 24 und 27.
  21. AGBM 2, a.a.O., S. 887 – 889 (Nr. 2094), Der Rat zu Frankenhausen an Dr. Dietrich von Werther, Melchior von Kutzleben und Fritz Steiger, Amtleute zu Sangerhausen und Sachsenburg (Anteil von Artern an der Ermordung von Matern von Gehofen), 5.September 1527; ebd. AGBM 2, a.a.O., S. 893 – 896 (Nr. 2101), Die armen Leute zu Artern und in den Pflegen Heldrungen und Voigtstedt an Graf Ernst von Mansfeld (Verteidigung gegen die Anschuldigungen der Frankenhäuser), 21.November 1527.
  22. Einicke 1904, a.a.O., S. 347, Fußnote 1.
  23. Einicke 1904, a.a.O., S. 342.
  24. Gess, Felician (Hrsg.): Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen, Zweiter Band 1525 – 1527, Nachdruck der Ausgabe Leipzig, Berlin 1917, Köln/Wien 1985, S. 189, Anmerkung 1; AGBM 2, S. 201 – 202 (Nr. 1322), Graf Ernst von Mansfeld an die von Frankenhausen, 5.Mai 1525.
  25. Wehr, Gerhard (Hrsg.): Thomas Müntzer, Schriften und Briefe, Zürich 1989, S. 162 – 163.
  26. Wehr 1989, a.a.O., S. 129 – 130.
  27. Einicke 1904, a.a.O., S. 347 – 348.
  28. Wehr 1989, a.a.O., S. 164.
  29. AGBM 2, a.a.O., S. 282 (Nr. 1437), Johann Lorentz und Hans Hesse, Bürger zu Frankenhausen, an die Versammlung zu Frankenhausen, 13. Mai 1525.
  30. AGBM 2, a.a.O., S. 284 (Nr. 1441), Die ganze Gemeinde zu Ringleben an die Hauptleute der ganzen Versammlung zu Frankenhausen, 14. Mai 1525.
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