Bader, Barbiere, Chirurgen und Perückenmacher
Mögen die vier Berufsbezeichnungen auf den ersten Blick keine Gemeinsamkeiten vermuten lassen, so waren sie in der Vergangenheit aufs engste miteinander verknüpft. Wahrscheinlich schon seit dem Mittelalter lagen Körperpflege und die wundärztliche Betreuung der Bevölkerung in den Händen der Bader und ihrer Gehilfen, den Baderknechten.
Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte nicht nur die Unterhaltung der Badestube, sondern auch das Kopfwaschen, Haarschneiden, Rasieren (bei männlichen Badegästen) und medizinische Betätigungen wie Schröpfen, Aderlassen, Ausziehen von Zähnen und die Versorgung von Wunden und Frakturen. Die erstgenannten Tätigkeiten wurden zumeist von den Badergehilfen versehen. Von ihnen leitete sich dann das selbständige Berufsbild der Barbiere mit eigenen Barbierstuben (meist ohne Badebetrieb) her. Bader und Barbiere konnten sowohl je eine eigene Zunft oder Innung gründen, aber auch gemeinsam in einer solchen vereint sein.
Hort genüsslicher Ausschweifungen
Für das 16. Jahrhundert lassen sich dann auch beide Berufe in Frankenhausen nachweisen. Im Januar 1550 beschwerte sich der Badermeister Hans Thiemer über einen Barbier, der ihm durch sein unzünftiges Wirken die Nahrungsgrundlage entziehen würde.
Einerseits galten die Badestuben als Ort der körperlichen Reinigung und der gesundheitlichen Vorbeugung, andererseits entwickelten sie sich mehr und mehr zu einem Hort genüsslicher Ausschweifungen und Gefahrenherden für die Übertragung ansteckender Krankheiten wie Syphilis. Durch die für das leibliche Wohl der Badestubengäste sorgenden Badermägde wurden nicht selten die Grenzen zur Prostitution überschritten. Nicht von ungefähr wurden deshalb auch Regelungen über den Betrieb einer Badestube in die Stadtratsstatuten Frankenhausen von 1558 mit aufgenommen.
Entgegen den Gepflogenheiten im Deutschen Reich, wo die Städte meist Eigentümer und Verpächter der Badestuben waren, wurde diese in Frankenhausen schon frühzeitig privat unterhalten und in der Familie weitervererbt. Allerdings bedurfte ein Verkauf einer obrigkeitlichen Genehmigung. So erstmals nach dem Pestjahr 1597/98 schriftlich festgehalten. Bei dem „großen Sterben“ (Bezeichnung für die Pest) waren der Bader und seine Familie umgekommen. Zunächst betrieb seine Schwiegermutter, die Witwe eines Barbiers namens Steffen, die Badestube weiter. Um einer weiteren Ausbreitung der Pest vorzubeugen, hatte aber der regierende Graf Wilhelm von Schwarzburg-Frankenhausen (1534 - 1598) das Schließen der Badestube angeordnet.
Bader fungierten auch als Pestärzte
Der Einnahmeausfall zwang die Betreiberin dann zum Verkauf. Die daraus resultierenden Summen waren nicht unerheblich, bedurften doch diese Stuben einer reichhaltigen Ausstattung und mußten aus Stein errichtet sein, eine Auflage, der damals nur die vermögenden Bürger nachkommen konnten. Für 1614 und 1706 sind uns die genauen Kaufsummen überliefert worden. Sie betrugen die für die damaligen Verhältnisse die stolzen Summen von 1200 Gulden und 290 Thaler. An der schnellen Wiederbesetzung der Baderstelle war der Stadt auch deshalb gelegen, da die Bader auf Grund ihrer Kenntnisse auch als Pestärzte fungierten.
Bis zur Mitte des 17.Jh. scheint das gesamte Handwerk nur aus 1 Bader und 1-2 Barbieren bestanden zu haben. Erst danach nahm die Zahl letzterer spürbar zu. Das führte 1702 dazu, dass die Barbiere die Schwarzburg-Rudolstädtische Landesregierung darum ersuchten, ihnen die Rechte einer Innung zu erteilen und reichten dafür ihre Innungsartikel zur Konfirmierung ein. Ihrem Wunsch wurde am 24.8.1702 durch den regierenden Graf Albert Anton von Schwarzburg-Rudolstadt entsprochen. Fortan nannten sie sich »Innung der Barbiere und Chirurgen«. Ausdrücklich wurden auch die Bader als zu dieser Innung gehörig genannt. Die Innung umfaßte am Anfang alle Städte und Dörfer der Schwarzburg-Rudolstädtischen Unterherrschaft Frankenhausen mit Frankenhausen als Sitz der Innung. Später erhielten einzelne Städte der Unterherrschaft eigenständige Innungsprivilegien, so am 5.9.1709 die Kelbraer Bader.
Jeder Barbier war zugleich Chirurg
Interessant war daran, dass zum allerersten Mal der Beruf des Chirurgen namhaft gemacht wurde. Allerdings nicht als unabhängiger Berufsstand, sondern jeder Barbier war zugleich Chirurg. Dementsprechend war auch die Formulierung der Innungsartikel. Diese bezogen sich fast gänzlich auf die medizinisch-wundärztlichen Arbeiten des Handwerks. Ihr 5. Innungsartikel verstand sich zugleich als hippokratischer Eid aller Innungsmitglieder:
Als denn ſo:
Die Lehrzeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt. Nach der Lehre hatte der Geselle 4 Jahre, seit 1739 nur noch 3 Jahre zu wandern. Davon hatte er die Hälfte der Wanderjahre in »vornehmen Städten« und die andere Hälfte im Felde (Feldscher in einer Armee) oder auf einem Schiff abzuleisten. Artikel 34 besagte, dass die Barbiere und Wundärzte auch Kenntnisse in der Anatomie des menschlichen Körpers besitzen sollten. Damit dieses in der Tat auch geschah, legte Artikel 14 folgendes fest:
..., daß er (der Meister) einen ſolen Lehr-Jungen an- und aufnehme, weler etwas bey Jahren, in Sulen fleißig geweſen, und etwas Latein erlernet habe, damit er in Büern deſtobeer naleſen, und zu dieſer Barbier-Kunſt geit maen könne,...
»Anatomisches Theater«
Mitte des 18.Jh. hatte der Rudolstädter Arzt und Geologe Georg Christian Füchsel unter dem Protektorat des Fürsten Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt (1721 - 1767) ein »anatomisches Theater« erstellt, welches Medizinern und Feldscheren (Chirurgen) des Landes die Möglichkeit bieten sollte, ihr Wissen durch Sezieren zu erweitern. Wichtig wurde die Weiterbildung insbesondere durch das sich erweiternde medizinische und pharmazeutische Spektrum der Barbier und Chirurgen-Innung. Zu einem kleinen Teil stand ihnen auch die Anfertigung von Medikamenten, Salben und Pflastern zu und sie führten auch Amputationen durch. Jedoch hatten sie bei erkennbar schwerer Erkrankung ihren Patienten an einen studierten Medicus zu verweisen.
Perückenmacher
Mit dem Aufkommen der französischen Mode im 17.Jh. erhielt das Handwerk der Perückenmacher oder Peruquiers einen sichtlichen Aufschwung. Ihre Etablierung in Frankenhausen verlief nicht ohne Widerstand der Barbier- und Badermeister. Denn auch sie nahmen neben dem Haarschneiden und Rasieren die Herstellung von Perücken für sich in Anspruch. Am 3.Januar 1716 erhielten die Perückenmacher ein »Privilegium cum jure prohibendi«, dass sogenannte Verbietungsrecht vom Fürsten Ludwig Friedrich I. (1667 - 1718) erteilt. Es gab ihnen das uneingeschränkte Recht zur Perückenherstellung und ermöglichte ihnen gegen Handwerker anderer Innungen juristisch vorzugehen, sollten diese sich unterstehen, weiterhin Perücken zu fertigen.
Während der Revisionen der Innungsartikel aller Handwerksinnungen im Fürstentum 1738 - 1740, wurden bei der Erneuerung der Artikel der Barbiere und Chirurgen am 1.10.1739 5 Barbiere, 1 Bader und 5 Perückenmacher für Frankenhausen genannt.
Die Errichtung einer Innung der Perückenmacher im gleichen Jahre kam nicht zustande, da auf Grund der sinkenden Nachfrage einige Meister nach Kelbra übersiedelten und damit die verbliebene Zahl der Meister zur Unterhaltung einer eigenen Innung zu gering war. Zum Teil führte das dazu, dass sie den Barbieren die »Gesellen abspenstig« machten und es zu erheblichen Differenzen mit den Barbieren und Chirurgen kam.
Badestube in der Erfurter Straße mit Sole
Der Ort an dem sich die Badestube befand, wechselte des öfteren. Von der Münze (■) zog die Badestube zu Beginn des 18.Jh. in die Erfurter Straße (Nähe Ecke Bornstraße; ■), später in die Rosengasse (■) und von dort in die Oberkräme (■). Nur für den Standort in der Erfurter Straße ließ sich auch der Gebrauch von Sole nachweisen. Hingegen wurde an den anderen Standorten das »reine« Wasser der Wipper zur Bereitung von Dampf-, Schwitz- und Wannenbädern genutzt.
Bereits in der 2. Hälfte des 18.Jh. begann der langsame Niedergang in Teilen des Arbeitsgebietes der Bader, Barbiere und Chirurgen. Die Privilegierung einer weiteren Apotheke und die Einrichtung des Krankenhauses 1799 beließen den Barbieren und Chirurgen nur noch den Bereich einfacher wundärztlicher Behandlungen. Der Bader bekam zu Beginn des 19.Jh. die steigende Konkurrenz der Pfännerschaft durch die Verabreichung von Solbädern und die weitere Ausstattung der Haushalte mit eigenen Wannen zu spüren.
Wann die Badestube geschlossen wurde, ließ sich aber noch nicht eindeutig klären. Die sich im Gefolge der französischen Revolution nach 1789 verändernde Haarmode brachte auch den Perückenmachern spürbare berufliche Einschnitte. Erst jetzt konzentrierten sie sich genau wie die Barbiere vor allem auf das Haarschneiden, Frisieren und Rasieren ihrer Kundschaft.
1803 beschlossen die 4 noch vorhandenen Perückenmacher, Johann Friedrich Lüttich, Johann Gottfried Linke, August Wilhelm Thiemer und Johann Christoph Kanngießer die Errichtung einer Innung. Aus den dafür abgefaßten Innungsartikeln geht hervor, daß Lehr- und Wanderzeit je 3 Jahre dauerten. Zum Meisterstück hatte der Geselle eine »Stutz- und Beutelperücke«, bei denen der das lange Hinterhaar in einen Beutel eingeschlossen war, zu fertigen, wofür ihm 14 Tage Zeit zugebilligt wurde. Artikel 10 steckte das von ihnen beanspruchte Arbeitsgebiet ab:
Darf niemand außer den Mitgliedern der Perüenmaer-Innung dergleien Arbeit, die e ſelbſt verfertigen können, als ae Sorten Perüen,..., Haarzöpfe und andere dergleien Perüenmaer-Arbeit zu führen und pfeilzuhaben, ingleien zu fertigen und Haare zu neiden beretiget ſeyn, bey Strafe 5 Reisthaler.
1804 wurde dann erstmals ein Angehöriger der Perückenmacher-Innung als Friseur bezeichnet, eine Berufsbezeichnung die erst im 19.Jh. gebräuchlich wurde. Ein gegenüber den Barbieren gefordertes Verbot des Haarschneidens und Rasierens konnten sie auf Dauer nicht durchsetzen. Im Gegenteil verwies die Regierung der Unterherrschaft Frankenhausen darauf, dass das Haarschneiden allein jetzt noch den ganzen Verdienst ausmacht, aber zu keiner Zeit ausschließlich den Perückenmachern zustand.
Von Frauen geführte Barbierstuben im Frankenhausen des 19. Jh.
So waren diese wenigstens froh, auch wenn sie keine Innung bilden durften, eine Konzession auf das Haarschneiden zu bekommen. Auch wurde erlaubt, dass Witwen mit einem Gesellen den Handwerksbetrieb fortsetzen durften. Bis ins erste Drittel des 20.Jh. blieb das Friseurhandwerk aber eine Domäne der Männer. Daran vermochte zunächst auch die Einführung der Gewerbefreiheit im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 1864 nichts ändern. Dass es im 19. Jh. in Frankenhausen auch von Frauen geführte Barbierstuben gab, ist im Vergleich mit den Verhältnissen in anderen deutschen Städten eine erwähnenswerte Ausnahme:
Ergebene Anzeige.
Einem geehrten hiegen und auswärtigen Publikum erlaube i mir die ergebene Anzeige zu maen, daß i das von meiner Muer Dorothee Bo, bisher betriebene Friſeur-Geä nit nur ganz in derſelben Weiſe fortſee, ſondern au andere Haararbeiten, als Uhr- und Halskeen, Armbänder, Ohrglöen, Haarblumen, au Was- und Gewürzblumen, fertige und erſue ins Beſondere die geehrten Kunden meiner verſtorbenen Muer, au mir ihre geehrte Kunda zuwenden woen.
Frankenhauſen, den 2. Februar 1853.
Wilhelmine Berndt, geb. Bo.
Spezialisierung innerhalb der Innung
Die Inhaberin eines solchen Friseurgeschäftes besaß jedoch nur die Möglichkeit, dass Handwerk bei den Eltern zu erlernen. Eine Lehre bei der Innung blieb ihr versagt, da auf Grund der bestehenden Innungsregeln nur Jungen zur Lehre angenommen werden durften.
Innerhalb des Friseurgewerbes hatte auch eine gewisse Spezialisierung eingesetzt. Während sich die Perückenmacher meist als Damenfriseure etablierten, konzentrierten sich die Barbiere auf das Geschäft als Herrenfriseure. Für letztere hatte bereits seit dem Jahre 1836 eine zunehmende Spezialisierung innerhalb der eigenen Innung begonnen. Mit dem neuen Gesetz über die Ausbildung der Lehrlinge in den sogenannten »chirurgischen Innungen« im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt mussten sie sich nun für die berufliche Zukunft als Friseur oder Wundarzt entscheiden. Dadurch wurde im Fürstentum die Herausbildung des eigentlichen Friseurhandwerks beschleunigt.
Im Gegensatz zu den Tendenzen bei den anderen Handwerksinnungen führte die Einführung der Gewerbefreiheit 1864 in Schwarzburg-Rudolstadt zu keiner Auflösung der Innung, sondern nur zur Abschaffung einiger überholter Bestimmungen in den Innungsartikeln. Jetzt konnten auch die ehedem einen eigenen Berufsstand darstellenden Perückenmacher Mitglied der Innung werden.
Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 bildete sich ein »Bund deutscher Barbiere, Friseure und Perückenmacher«, der sich am 1.Juli 1884 durch die Bestätigung des Statutes durch den Reichskanzler Bismarck zum »Innungs-Verband deutscher Perückenmacher- und Friseur-Innungen« erweiterte. Ihm gehörten auch die Frankenhäuser Innungsmitglieder an.
Wiederbelebung voriger Pflichten und Rechte nicht mehr zeitgemäß
Für die Barbiere, Friseure und Perückenmacher der beiden schwarzburgischen Unterherrschaften (Sondershausen und Frankenhausen) der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt erfolgte am 15.März 1902 die Errichtung einer gemeinsamen Zwangsinnung mit Sitz in Sondershausen. Der Versuch der Wiederbelebung überkommener Innungspflichten und -rechte für alle Mitglieder erwies sich jedoch als nicht mehr zeitgemäß. Daher wurde die Zwangsinnung zum Jahresende 1905 aufgelöst und in eine »Freie Innung« umgewandelt. Seit dem 4.April 1910 gehörte die Innung zum neugegründeten Bezirksverband »Mitteldeutscher Bezirksverband des Bundes deutscher Perückenmacher-, Damen- und Theater-Friseur-Innungen«.
Seit der Jahrhundertwende ergriffen zunehmend auch Mädchen und Frauen den Beruf. Bis zur Mitte des Jahrhunderts dominierten aber noch die Jungen unter den Lehrlingen. Nur noch wenige Friseur- und Barbiermeister fungierten gleichzeitig als sogenannte »Heilgehilfen«. Die den älteren unter ihnen verbliebenen Kenntnisse der wundärztlichen Behandlung wurden während des Ersten Weltkrieges noch einmal in den Feldlazaretten gebraucht, spielten aber in der alltäglichen medizinischen Betreuung der Menschen keine große Rolle mehr.
Fürstliche Würdigung für Friseurmeister Mendler
Waren es bei der Gewerbezählung 1880 nur 4 Friseurgeschäfte - darunter das von einer Frau geführte - so stieg ihre Zahl in den kommenden Jahren etwas an: 1894 = 5, 1906 = 8, 1910 = 6 und 1928 = 10. Unter ihnen auch der 1893/94 gegründete Salon in der Kräme 28 (1930er Jahre in der Erfurterstraße 10) des Barbier- und Friseurmeisters Hermann Mendler. Seine jahrelangen Bemühungen um die Neustrukturierung des Innungswesens im Friseurhandwerk und die Verbesserung der Lehrlingsausbildung würdigte der Landesfürst mit der Verleihung des Titels »Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischer Hoffriseur«.
Der Zusammenhalt des gesamten Innungsverbandes war nicht einfach, erstreckte er sich doch von Schlotheim über Ebeleben, Sondershausen , Frankenhausen bis nach Ringleben. Besonders die ungünstige Verkehrsanbindung (Eisenbahn) Schlotheims, Ebelebens und der vielen Dörfer bewog die in Frankenhausen und den umliegenden Ortschaften tätigen Friseure und Barbiere 1921 wieder zur Gründung einer eigenständigen Innung mit Sitz in Frankenhausen. Daran vermochte zunächst auch die Gründung des Landkreises Sondershausen 1922, der sich aus den beiden ehemaligen schwarzburgischen Unterherrschaften Sondershausen und Frankenhausen zusammensetzte, etwas zu ändern. Erst in den kommenden zwei Jahrzehnten änderten sich die Verhältnisse unter den Bedingungen der Weimarer Republik und des faschistischen Deutschlands wiederholt durch staatliche Eingriffe. Durch die sogenannte »Gleichschaltung« von Parteien, Verbänden und Institutionen ab 1933 durch die Reichsregierung wurden die Innungsrechte weitestgehend beschnitten und unter staatliche Aufsicht gestellt. Die getroffenen Festlegungen hatten bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Bestand.
Von den zahlreichen Geschäftsgründungen sind uns heute auf Grund lückenhafter Eintragungen in den Gewerbean- und abmelderegistern nur wenige Gründungsdaten bekannt. Ihr Geschäftslokal in der Stadt unterlag zum Teil häufigen Standortwechseln. Eines der wenigen mit gleichbleibendem Sitz ist dasjenige am Anger 17, heute Salon Pries. 1902 erstmals unter dem Inhaber Max Ahnert genannt, ging es am 7.März 1914 in den Besitz des »Barbier-, Friseur- und Perückenmeisters« Paul Köhler über. Dessen Neffe Paul Pries absolvierte hier zu Beginn der 30er Jahre seine Lehre und übernahm später dann das Geschäft. Neben Hermann Mendler war der Gründer des Friseur- und Barbiergeschäftes, Max Ahnert, viele Jahre maßgeblich an den Entwicklungen der Innung beteiligt gewesen.
Ulrich Hahnemann
Literatur- und Quellenangaben:
Stadtarchiv Bad Frankenhausen: Aktenbestand „Handwerk, Handel, Gewerbe“ - Akten-Nr.: 1/X - 83, 86, 87 und 88 und 1/VII - 9, Arbeitnehmer- und Betriebszählungen.
Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt, Bestand Ministerium Rudolstadt, Abteilung Inneres, Akten-Nr.: 4730 und 4735. Bestand Regierung Frankenhausen, Akten-Nr.: 101(1), 397, 403 und 404.
Thüringer Landesmuseum Heidecksburg Rudolstadt (Hrsg.): Die Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, 2.Auflage 1998, Seite 58.
Reith, R. (Hrsg.): Lexikon des alten Handwerks, München 1990, Seite 17ff.
Chronik und Sammlung Ulrich Pries, Bad Frankenhausen.